Wittgenstein. Für die NRW-Kommunalwahl 2020 müssen in Bad Laasphe einige Stimmbezirke neu aufgeteilt werden, damit das Wahlgeheimnis gesichert bleibt.

Es dauert noch knapp ein Jahr bis zum Urnengang und es stehen noch nicht alle Bürgermeisterkandidaten, geschweige denn alle Wahlkreiskandidaten in den drei Wittgensteiner Kommunen fest. Trotzdem wurden in den vergangenen Wochen wichtige Weichen für die Kommunalwahl 2020 gestellt. Änderungen gibt es aber nur in Bad Laasphe, weil die Wahrung des Wahlgeheimnisses sichergestellt werden muss.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat als Aufsichtsbehörde bereits vor fünf Jahren anlässlich der Kommunalwahl 2014 darauf hingewiesen, dass bei der Einteilung der Stimmbezirke in Bad Laasphe „mit Blick auf das Wahlgeheimnis in einigen Fällen erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, die zwingend bei der Kommunalwahl 2020 auszuräumen sind.“ Diese Bedenken hat die Stadtverwaltung Bad Laasphe in einer Verwaltungsvorlage für den Wahlausschuss aufgegriffen. Konkret müssen einige Stimmbezirke größer gefasst oder neu zugeordnet werden

Bad Laasphe

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Die Stadtverwaltung berücksichtigt bei den 16 Bad Laaspher Wahlbezirken, die sich wiederum in mehrere Stimmbezirke aufteilen können, nach eigenen Angaben zwar „weitestgehend gewachsene Ortsstrukturen“ sagt aber auch, dass sich „Abweichungen nicht vermeiden lassen“.

Für die Einteilung von Stimmbezirken gelten diese Vorgaben zur Einwohnerzahl. Ist sie zu gering, ließe sich das Abstimmungsverhalten ermitteln. Somit wäre der Verfassungsgrundsatz der geheimen Wahl gefährdet.

Vorschlag der Stadtverwaltung

1. den Stimmbezirk 008-2 Kunst Wittgenstein (89 EW) dem Stimmbezirk 008-1 Bad Laasphe 7,

2. den Stimmbezirk 008-4 Laaspherhütte (84 EW) dem Stimmbezirk 008-3 Herbertshausen (neu 008-2),

3. den Stimmbezirk 011-2 Bernshausen (66 EW) dem Stimmbezirk 011-1 Fischelbach,

4. den Stimmbezirk 012-2 Bermershausen (135 EW) und den Stimmbezirk 012-3 Holzhausen (65 EW) dem Stimmbezirk 012-4 Saßmannshausen (neu 012-2),

5. den Stimmbezirk 015-1 Steinbach (58 EW) und den Stimmbezirk 015-2 Amtshausen (86 EW)dem Stimmbezirk 015-3 Rüppershausen (neu 015-1),

6. den Stimmbezirk 016-1 Weide (138 EW) dem Stimmbezirk 016-4 Rückershausen (neu 016-1) und

7. den Stimmbezirk 016-3 Großenbach (28 EW) dem Stimmbezirk 016-2 Volkholz zuzuordnen.

Die Zuschnitte sollten in Anlehnung an die Zahl der Wahlberechtigten erfolgen, gleichzeitig sollte man zahlmäßige Puffer einbauen. Das sei weniger risikoreich. Hintergrund sind statistische Erfahrungen, die belegen, dass die Einwohnerzahl unter Berücksichtigung der Wahlbeteiligung und des Briefwahlanteils nicht unter 100 liegen sollte. 100 Einwohnern entsprechen statistisch gesehen etwa 68 Wahlberechtigten. Bei einer Wahlbeteiligung von 70 Prozent sind das damit rund 45 Wähler, bei 50 Prozent nur noch etwa 34 Wähler. Bereits bei diesem Wahlanteil könnten Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wahlberechtigter, insbesondere in kleineren Ortschaften, nicht ausgeschlossen werden, so die Stadtverwaltung. In Bad Laasphe lag die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei der Bürgermeisterwahl 2014 lag bei 56,38 Prozent.

Die Sorge um die Sicherheit des Wahlgeheimnisses bezog sich laut Kreis damals auf den Stimmbezirk 012-2 Bermershausen mit 135 Einwohnern und der Stimmbezirk 016-1 Weide mit 138 Einwohnern.

Deshalb musste hier eine Anpassung erfolgen (siehe Infokasten). Der Kreis schreibt: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einhaltung des Wahlgeheimnisses Vorrang einzuräumen ist, da es sich einerseits um ein grundgesetzlich eingeräumtes Recht eines jeden Wahlberechtigten handelt und andererseits die Verpflichtung des örtlichen Wahlleiters besteht, die Einhaltung des Wahlgeheimnisses sicherzustellen. Ist dies nicht gewährleistet, besteht unzweifelhaft ein durchgreifender Wahlanfechtungsgrund.“

Bad Berleburg

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„Der Wahlausschuss hat am 4. Juni getagt und die Einteilung des Stadtgebiets in Wahlbezirke beschlossen. Dabei wird die zuletzt am 5. März 2014 für die Kommunalwahl 2014 beschlossene Einteilung unverändert übernommen“, heißt es aus dem Bad Berleburger Rathaus

Erndtebrück

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„Der Rat der Gemeinde Erndtebrück hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2019 beschlossen, das Wahlgebiet der Gemeinde Erndtebrück, wie bei den Kommunalwahlen 2014, in 11 Wahlbezirke einzuteilen. Derzeit ist nicht geplant, an der bisherigen Wahlbezirkseinteilung eine Änderung vorzunehmen. Eine endgültige Entscheidung hierzu trifft jedoch der Wahlausschuss der Gemeinde Erndtebrück, der voraussichtlich am 13.01.2020 tagen wird“, beantwortet die Gemeinde die Anfrage unserer Redaktion.