Bad Berleburg. „Das soll keine Strafe sein, sondern viel eher eine Hilfe. Sie sollen aus der Sache lernen“, erklärte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.
Das Verfahren gegen einen 18-jährigen Bad Berleburger wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stellte Richter Torsten Hoffmann am Dienstag nach dem Jugendstrafrecht ein. Im Gegenzug zu dieser Einstellung muss der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro zahlen, drei Termine bei einer Suchtberatung wahrnehmen und einer sechsmonatigen Betreuungsweisung nachkommen. Der 18-Jährige soll im Januar diesen Jahres 3,1 Gramm Marihuana bei einem bereits polizeilich bekannten Drogendealer in Bad Berleburg gekauft haben. Dabei hatten ihn Polizeibeamte erwischt. „Ja, das stimmt. Ich kann das nicht leugnen“, gab der junge Angeklagte zögerlich sein Vergehen zu. Nach seinen eigenen Angaben habe er immer dann konsumiert, wenn er „psychisch eingeknickt“ sei.
Deshalb sah Oberamtsanwältin Hippenstiel eine Betreuung für den 18-Jährigen als dringend notwendig: „Das soll keine Strafe sein, sondern viel eher eine Hilfe. Sie sollen aus der Sache lernen“, erklärte Hippenstiel.