Bad Berleburg. Ein Flüchtling aus Syrien wird bei einer Verkehrskontrolle in Berleburg mit über 65 Gramm Marihuana erwischt. Gericht verhängt Bewährungsstrafe.
Zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die das Schöffengericht Bad Berleburg zur Bewährung aussetzte, wurde ein 24-jähriger Kölner verurteilt. Er musste sich wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Außerdem muss der Angeklagte 80 Sozialstunden ableisten und Termine bei einer Suchtberatungsstelle wahrnehmen.
Der Vorwurf
In der Anklage war Folgendes festgehalten worden: Der 24-Jährige soll im Juni vergangenen Jahres in Bad Berleburg als Beifahrer in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten sein. Dabei haben die zuständigen Beamten im Rucksack des Angeklagten 65,86 Gramm Marihuana und Haschisch sowie ein Einhandmesser sichergestellt.
Diesen Vorwurf räumte der Angeklagte vor Gericht ein. „Das war alles für mich gedacht. Ich habe drei Verletzungen wegen Schusswaffen an meinem Körper. Gegen diese Schmerzen muss ich Drogen nehmen“, erklärte sich der Mann, der vor dem Krieg in Syrien nach Deutschland geflohen war.
Der Verdacht
Was ist das Schöffengericht?
Das Schöffengericht ist ein Spruchkörper des Amtsgerichts in Strafverfahren mit einer Strafgewalt bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe.
Meist sitzen zwei Schöffen neben dem Richter.
Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum hegte allerdings einen Verdacht: „Die Beamten stellten viele kleine Tüten sicher. Das sieht für uns so aus, als würden Sie das auch verkaufen – und sowohl der Besitz als auch der Verkauf von großen Mengen an Drogen und das Führen von unerlaubten Waffen – das gibt mindestens fünf Jahre.“ Davon wollte der Angeklagte jedoch nichts wissen, entschuldigte sich mehrmals und beteuerte, vor drei Monaten das letzte Mal gekifft zu haben.
Das Gutachten
Ein Gutachten, das Richter Torsten Hoffmann vorlag, zeigte: Die oben genannte Menge an Cannabis enthielt eine Wirkstoffmenge von 13,2 Gramm THC. Der Grenzwert zur geringen Menge liegt bei 7,5 Gramm. Trotzdem entschied sich das Schöffengericht letztlich dazu, die Straftat als minderschweren Fall zu werten und schenkte dem Angeklagten Glauben, dass die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenbedarf dienen sollten. „Lassen Sie sich das hier zur Warnung nehmen“, so Staatsanwalt Scharfenbaum.
Auch Richter Hoffmann redete mehrfach auf den 24-Jährigen ein, um weitere Straftaten zu verhindern: „Sie können und dürfen in Deutschland ihre Schmerzen nicht mit unerlaubten Betäubungsmitteln bekämpfen.“
Die Strafmilderung
Zugunsten des Angeklagten sprach außerdem, dass er der Polizei die Kontaktdaten seines Dealers aus Dortmund weitergegeben hatte, sich kooperativ zeigte und somit dabei geholfen hatte, andere Verbrechen aufzudecken. Sein Messer, das Cannabis und zahlreiche Tüten und Dosen zog das Gericht ein.
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