Siegen/Bad Laasphe. Im Prozess gegen den wegen Missbrauchs angeklagten Bad Laasphers (64) zweifelt die Verteidigung an den Aussagen der mutmaßlichen Opfer.

Es war mittlerweile der siebte Verhandlungstag gegen den 64-jährigen Bad Laaspher, der seine damals minderjährigen Nichten sexuell missbraucht haben soll. Vor einer Woche wurde eines der mutmaßlichen Opfer vor dem Siegener Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Am Donnerstag wurden nun zumindest Teile dieser Aussage der älteren Schwester durch eine erneute Verteidigererklärung bekannt.

Zweifel an Aussagen des Opfers

Da Verteidiger Dirk Löber verhindert war, ließ er durch seinen Vertreter Dominik Peterei verlesen, dass er in den Ausführungen der heute 30-jährigen Zeugin erhebliche Abweichungen zu den Angaben erkenne, die sie früher bei der Polizei gemacht habe.

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Hatte sie ihren Onkel damals konkret mit rechtswidrigen Handlungen belastet, die etwa beim gemeinsamen Urlaub auf Rhodos geschehen sein sollen, habe die Zeugin diesmal keine Einzelheiten mehr nennen können. Nur noch von einem Streicheln über den Kopf sei die Rede gewesen und von seinem Gesicht nah vor ihrem, dann wolle sie einen Blackout erlitten haben.

Glaubwürdigkeitsgutachten beantragt

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Daran anschließend beantragte Petereit zwei Glaubwürdigkeitsgutachten gegen die beiden mutmaßlichen Opfer, da er in deren Aussagen große Unstimmigkeiten im Vergleich zu jenen sehe, auf denen die Anklage beruhe. Staatsanwaltschaft und Nebenklage lehnten die Anträge jedoch ab, hielten die Sachkunde der Kammer für ausreichend, die Dinge zu beurteilen.

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Dass die junge Frau heute keine Erinnerung an einen bestimmten Vorfall habe, beweise nur deren Glaubwürdigkeit und die Abwesenheit von Belastungstendenzen, gibt Anwältin Simone Göckus zu bedenken.

Ambivalentes Verhältnis zum Onkel

Direkt abgelehnt haben die Richter zwei weitere Anträge. Die bezogen sich auf Briefe und Postkarten der

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ältesten Nichte, die sich nach Vorbringen des Angeklagten in seinem Wohnmobil befanden und die er nach dessen Durchsuchung nicht zurückerhalten haben will.

Seine Nichte habe darin ihr enges Verhältnis zu ihm ausgedrückt und über familiäre Probleme geschrieben. Ebenso verworfen wurde das Ansinnen, einige Polizisten nochmals zu laden, die zur Durchsuchung des

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Fahrzeuges und dem Inhalt der Schreiben Auskunft geben sollen.

Im Übrigen setzte die Kammer als Tatsache voraus, dass die Mädchen ein durchaus herzliches und ambivalentes Verhältnis zum Onkel gehabt hätten, betonte Richterin Elfriede Dreisbach.

Prozess wird fortgesetzt

Ursprünglich sollte der Angeklagte am Donnerstag Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen, hatte dem auch zugestimmt. Allerdings waren er und sein Verteidiger dabei von einem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgegangen.

Sowohl Staatsanwältin Katharina Burchert als auch die Kammer lehnten ab. Ihrer Ansicht nach gebe es

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nichts zu besprechen, was dem Ansehen des Mannes in der Öffentlichkeit schaden könne. Unter diesen Umständen wollte der Angeklagte den Umfang der Angaben jedoch noch einmal mit dem eigentlichen Verteidiger absprechen. Deshalb vertagte sich das Gericht bis nächste Woche.