Bad Berleburg/Bad Laasphe. . Nach dem Tod von Prinz Richard ist in Wittgenstein ein erbitterter Streit um das Erbe entbrannt. Wer tritt Nachfolge als Familienoberhaupt an?

Schon längst nicht mehr hinter vorgehaltener Hand, sondern öffentlich wird seit geraumer Zeit diskutiert: Wie geht es auf Schloss Berleburg nach dem Tod von Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg weiter? Muss sich sein Sohn, Prinz Gustav, an jeden Buchstaben eines Testaments aus dem Jahr 1943 halten?

Wer tritt die Nachfolge als Familienoberhaupt derer zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg an? Gerüchte und Halbwahrheiten machen die Runde. Rechtsanwalt Jochen König spricht von einem „Familienstreit“.

Streit in Wittgenstein: Welche Rolle spielt ein Testament von 1943?

Mit Fakten treten der Jurist mit Kanzlei in Duisburg und Rentkammerdirektor Johannes Röhl nun an die Öffentlichkeit.

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Unsere Redaktion erreicht am Mittwochnachmittag die folgende, als „Pressemeldung“ deklarierte Stellungnahme: „Für die Regelung der Folgen des Todes von Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg sind bestimmte Passagen des Testamentes seines Vaters Gustav-Albrecht Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg zu beachten. Die Anwendung eines aus dem Jahre 1943 stammenden Testamentes auf Sachverhalte des Jahres 2017 wirft an verschiedenen Stellen schwierige Rechtsfragen auf. Diese Rechtsfragen befinden sich in Klärung und für die Zeit bis zu deren Klärung sind angemessene Regelungen getroffen worden.“

Weiter heißt es: „Der Forstbetrieb einschließlich der Nebenbetriebe wird unverändert durch die Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer fortgeführt. Auch im Übrigen stehen keine Veränderungen im Schloss an. Anderslautenden Gerüchte bitten wir, keinen Glauben zu schenken.“

Gerüchte um Ansprüche des Cousins von Prinz Richard

Hintergrund der sachlichen Sprache ist eine „innerfamiliäre Auseinandersetzung“. So bezeichnet es zumindest Anwalt Jochen König. Ursache der Streitigkeiten sollen angebliche Ansprüche auf Besitz, Vermögen, Ämter und Funktionen sein, die der Cousin von Prinz Richard, der in Bad Laasphe lebende Ludwig-Ferdinand Prinz-zu-Sayn-Wittgenstein-Berleburg erheben soll.

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Er selbst wollte am Mittwoch auf keinerlei Fragen unserer Redaktion antworten – nur so viel: „Ich werde nichts zu diesen Themen sagen; die interessieren uns nicht. Deshalb möchte ich das Gespräch jetzt beenden. Ich bitte um Verständnis, ja? Auf Wiederhören“.

Wer lebt künftig auf Schloss Berleburg?

Gesprächiger ist Jochen König, wobei der 60-jährige Anwalt der Berleburg’schen Familie bei der einen oder anderen Frage auf seine Schweigepflicht verweist. Der gebürtige Bochumer ist nicht nur Anwalt, sondern auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, arbeitet für namhafte Mandanten. „Ich bin nicht der Prozessierer“, versichert er glaubhaft. I

hm sei vielmehr daran gelegen, „alle an der innerfamiliären Auseinandersetzung Beteiligten gemeinsam an einen Tisch zu bringen und eine Lösung zu finden. Ich kenne alle persönlich.“ Dabei sei es jedoch „nicht immer einfach, Emotionen außen vor zu lassen und alles sachlich zu regeln.“ Wichtig sei zum jetzigen Zeitpunkt eines: „Eine etwaige Verunsicherung der Mitarbeiter in der Rentkammer ist unbegründet.“

Die wiederum resultierte auch aus der Berichterstattung einer Illustrierten über die Hochzeit von Theodora zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg aus Bad Laasphe mit Graf Nicolaus Bethlen de Bethlen. Da schrieb die „Bunte“, es „wird angenommen, dass Prinzessin Theodora zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und ihr Mann gemeinsam auf Schloss Berleburg, dem Familiensitz der Sayn-Wittgensteins, in Bad Berleburg leben werden.“

„Davon kann keine Rede sein“, widerspricht Anwalt König und findet weitere deutliche Worte: „Das ist Quatsch und Stuss. Niemand zieht von Schloss Berleburg aus; Prinz Gustav bleibt dort, wo er ist, und es zieht auch kein anderer ein.“

Fürst Gustav ist seit 1944 vermisst

Für den aktuellen Status um das Testament von Fürst Gustav Albrecht (* 1907, vermisst seit 1944, für tot erklärt 1969) bedient sich Anwalt König eines Bildes: „Stellen Sie sich vor“, sagt er, „Sie sitzen vor einer großen Kiste mit Legosteinen. Aber man nicht mehr das damit bauen, was ursprünglich gebaut werden sollte und vorgesehen war. Es ist einfach nicht mehr möglich. Was kann nun am Ende dabei herauskommen?“ Hier müsse „ein neues Modell gefunden werden, egal ob ein Indianerzelt, eine Ritterburg oder ein Bahnhof. Wichtig ist, dass es für alle tragbar ist.“

Zeitlich abzusehen scheint das Ende dieser innerfamiliären Auseinandersetzung nicht. Sie wird weiter Anwälte der Beteiligten beschäftigen. Unterdessen – das hat die Situation mit sich gebracht – müssen Geschäftspartner der Fürstlichen Familie in Bad Berleburg ihre Korrespondenz an „Nachlass Gustav Albrecht Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg “ adressieren – eine Folge des Todes von Prinz Richard. „Alles nicht so einfach für uns,“ ist aus der Rentkammer zu hören.

Adelig, evangelisch und arisch

Ebenfalls nicht einfach haben es die als Testamentsvollstrecker eingesetzten Juristen Cornelia Weber (Bad Berleburg) und Dr. Hubertus Behncke (Düsseldorf) sowie Bernhart Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Schwarzenau). Dieses Dreier-Gremium ist auch im letzten Willen des Fürsten Gustav Albrecht vorgesehen. Genauso wie die Attribute der künftigen Ehefrau seines Enkels, Prinz Gustav. Die muss von Adelsstand, evangelisch und arisch sein.

> HINTERGRUND

Die Familie von Prinz Richard wird mit ihrem großen Privatwaldbesitz und zahlreichen Beteiligungen an Unternehmen von einschlägigen Magazinen zu den 500 reichsten Familien in Deutschland gezählt.

Solche Veröffentlichungen ließen den Prinzen kalt. Vielmehr sprach er stets davon, dass „ein paar hundert Millionen Euro für meinen Wald nur auf dem Papier stehen. Das Geld für den Wald gibt dir keiner in bar.“