Siegen/Bad Berleburg. . Bei einer Rückkehr in seine Heimat warte der Tod, versichert der vor einigen Jahren zum Christentum konvertierte Angeklagte.

Nach fünf Stunden Bruttoverhandlungsdauer wird am Mittwochmittag das Urteil gegen den Berleburger verkündet, in dessen Wohnung im März 2017 eine ziemlich große Menge an Drogen sichergestellt wurde. Außerdem hatte er damals ein Messer in der Tasche. Wegen bewaffneten Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhängt die Strafkammer vier Jahre Freiheitsstrafe. In Abwesenheit des Angeklagten. „Nicht, dass wir jetzt noch ‘platzen’, weil er irgendwo mit einem gebrochenen Bein liegt“, hat die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach zuvor befürchtet und in die Runde gefragt, ob wohl jemand den Notarzt gehört habe.

Per Fax die Polizei gerufen

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Netto hat der Verhandlungstag nicht einmal eine Stunde gedauert. Um 9.30 Uhr ist der Angeklagte nicht im Gebäude, weder die Verteidigerin noch der Bewährungshelfer wissen etwas oder können Kontakt bekommen. Die Kammer informiert per Fax die Polizei in Wittgenstein, wartet eine Stunde - und kann die Beteiligten informieren, dass es um 12.45 Uhr weitergeht. Um diese Zeit ist der 39-jährige Pakistani auch tatsächlich in Siegen und entschuldigt sich damit, den Bus verpasst zu haben. Er habe danach den Bewährungshelfer aufgesucht, der aber nicht im Büro gewesen sei. Die Polizei habe ihn dann zu Hause abgeholt. Wenn er wirklich hätte fliehen wollen, wäre ihr Mandant sicher nicht in seiner Wohnung geblieben, findet Anwältin Julia Kusztelak, während Staatsanwältin Jahan Memarian-Gerlach Haftbefehl beantragt und zudem in ihrem Plädoyer sechs Jahre Haft wegen BTM-Handel mit Waffen beantragt hat. Interessanterweise hält die Anklagevertreterin dem Mann dabei seine ziemlich aussichtslose Lage zu Gute, die ihn ihn gewisser Weise „zur Delinquenz treibt“.

Bei einer Rückkehr in seine Heimat warte der Tod

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Bei einer Rückkehr in seine Heimat warte der Tod, versichert der vor einigen Jahren zum Christentum konvertierte Angeklagte. Auf Nachfrage versichert er, in der Gemeinde auch aktiv zu sein, sich ehrenamtlich um andere Flüchtlinge zu kümmern. Er wolle acht Stunden täglich arbeiten und „ein normales Leben. Gar keine besonderen Wünsche!“ Als Geduldeter bekommt er wenig Geld, darf nicht arbeiten, kann keine Drogentherapie machen und „nicht einmal Bad Berleburg verlassen“, wie die Verteidigerin formuliert. Deshalb komme er aus der schlechten Gesellschaft nicht heraus. Sie hat ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung wegen Besitzes gefordert, hält den Handel nicht für erwiesen. Die Kammer entscheidet schließlich auf einen minderschweren Fall und die vier Jahre. Allerdings gibt es auch einen Haftbefehl. Weil der Mann bei der Verkündung schon wieder unauffindbar ist...