Bad Berleburg. . Wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Berleburg einen Mann aus Sundern zu einer Geldstrafe. Heikle finanzielle Lage.

Ein 47-jähriger Mann aus Sundern wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Amtsgericht Bad Berleburg zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Im Mai letzten Jahres fuhr der Angeklagte über die B 480 zwischen Albrechtsplatz und Dödesberg, als er in einem Moment der Unachtsamkeit auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal mit einem 36-jährigen Autofahrer zusammenstieß. Dieser wurde mit mehreren Knochenbrüchen, unter anderem einer Schädelfraktur, mit einem Rettungshubschrauber in eine Marburger Klinik geflogen. Auch der 47-jährige Angeklagte wurde schwer verletzt und mit einem Rettungswagen in ein Siegener Krankenhaus gebracht.

Hohe finanzielle Belastung

„Der Vorwurf stimmt. Für uns sind die wirtschaftlichen Verhältnisse entscheidend“, so der Verteidiger am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht. Der gelernte Metzger zahle Unterhalt für seine zwei Kinder, zusätzlich zahle er jeden Monat 500 Euro für einen Kredit ab, den er damals für sich und seine in Trennung lebende Frau aufgenommen habe.

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„Meine Frau hatte das Haus geerbt, für die Reparaturkosten hatte ich einen Kredit in Höhe von 25.000 Euro beantragt“, sagte der 47-Jährige. Der vermeintliche Fehler: Diesen Kredit hat er nicht ins Grundbuch des Hauses eintragen lassen. Mit den Schulden steht er demnach alleine da – für ein Haus, das ihm nicht gehört.

Strafmildernde Umstände

Strafmildernd wirkten sich laut Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel und Richter Torsten Hoffmann das Geständnis, ein leeres Vorstrafenregister sowie die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse aus. Die 50 Tagessätze à 30 Euro seien entgegenkommend, aber das Mindeststrafmaß, das hier greifen könne, so Hippenstiel.