Bad Laasphe. . Der 31-Jährige hat einen iranischen Führerschein, der nur für ein Jahr nach der Ankunft in Deutschland gültig ist. Bürokratie erschwert Jobsuche.

Ein in Bad Laasphe wohnender Iraner muss für eine unerlaubte Autofahrt jetzt 350 Euro bezahlen – weil seine iranische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr gültig ist. Das entschied gestern Mittag das Amtsgericht Bad Berleburg und verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen à 10 Euro.

Die Tat

Der 31-jährige Iraner fuhr im November vergangenen Jahres durch seine Wohnstraße. Ein Nachbar beo­bachtete ihn und meldete diesen Vorfall der Polizei, die zwei Tage später den Angeklagten an seiner Wohnung zur Rede stellte und eine Anzeige aufnahm. „Mir war nicht bewusst, dass ich etwas Verbotenes getan hatte“, so der Angeklagte, dessen Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt wurden. Er habe das Sozialamt gefragt, ob es in Ordnung sei, wenn er sich ein Auto kaufe und ob er es mit seinem iranischen Führerschein fahren könne. Prinzipiell ist das möglich, allerdings nur für ein Jahr nach Ankunft in Deutschland – danach erlischt die Gültigkeit des iranischen Führerscheins. Der Angeklagte lebt jedoch seit drei Jahren in Deutschland.

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Die bürokratischen Hürden

„Es tut mir wirklich leid, dass ich mich nicht genug informiert habe“, so der 31-Jährige. Im Mai 2017 habe er bereits einen deutschen Führerschein beantragt, nahm auch schon erste Fahrstunden. Die Praxis sei für die Führerscheinprüfung auch kein Problem, sondern der theoretische Test, der auf Deutsch verfasst ist. Für den Angeklagten seien Auto und Führerschein wichtig, um einer Arbeit nachzugehen und so für seine Familie sorgen zu können. Bis vor zwei Wochen hatte er in einer Fabrik gearbeitet, danach war sein Vertrag ausgelaufen. Bei der Jobsuche kommt erschwerend hinzu, dass er derzeit nur geduldet ist und alle drei Monate seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern muss.

Dennoch habe der Angeklagte fahrlässig gehandelt und das gelte es zu bestrafen, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. „Ich denke, er hat jetzt verstanden, dass und warum er sich strafbar gemacht hat.“