Girkhausen. . Die Ev. Kirchengemeinde Girkhausen ist die kleinste im Kirchenkreis Wittgenstein. Für die Erhaltung ihrer Kirche muss sie 400.000 Euro als Rücklage ansparen.
Mit aktuell 553 Gemeindegliedern ist sie die evangelische Kirchengemeinde Girkhausen die kleinste im Kirchenkreis. Ihre denkmalgeschützte Kirche aus dem 13. Jahrhundert aber zählt zu den größten. Dieses Spannungsfeld macht sich vor allem im Haushalt der Gemeinde bemerkbar. Für das Jahr 2017 ist er „plus minus Null ausgeglichen“ gewesen, wie Ruth Bald von Presbyterium in der Gemeindeversammlung erläutert. Ausgeglichen ist in diesem Zusammenhang eine vorübergehende Zustandsbeschreibung. Das wird an diesem Abend mit rund 30 Besuchern im Gemeindehaus deutlich.
Den Raum hat die Kirchengemeinde vom neu gegründeten Generationenverein gemietet. Der Verein hat das Gebäude im vergangenen Jahr von der Kirchengemeinde übernommen. So bemühen sich Pfarrerin Christine Liedtke und das Presbyterium darum, die laufenden Belastungen für die Gemeinde so gering wie möglich zu halten. Trotzdem müssen die Girkhäuser jährlich 12 729,60 Euro in eine Substanzerhaltungsrücklage stecken. Die gesamten Kirchensteuermittel, die die Gemeinde jährlich zur Verfügung hat beliefen sich aktuell auf 22 299 Euro und „die Einsparungsmöglichkeiten sind erschöpft“, wie der Vorsitzendes Presbyteriums, Klaus Saßmannshausen, erläutert. Die Lage wird sich künftig zuspitzen. Ab 2020 stellt die Evangelische Landeskirche von Westfalen in ihren 28 Kirchenkreisen die Haushaltsführung auf kaufmännische Buchführung um. Sie folgt dem Beispiel der Städte und Gemeinden.
20 Prozent des Gebäudewertes
Das sorgt für mehr Transparenz, hat aber auch einen Haken: Die Kirchen müssen größere Rücklagen bilden – in der Höhe von 20 Prozent der Bilanzwerte eines jeden Gebäudes. Die mittelalterliche Wallfahrtskirche hat einen Buchwert von zwei Millionen Euro. Das ergibt dann eine Rückstellung von 400 000 Euro. Die darf die Kirchengemeinde von ihren liquiden Mitteln mit einer jährlichen Summe von einem halben Prozent ansparen, bis die Deckungssumme erreicht ist, wie Peter Liedtke erläutert. Er ist im Kirchenkreis für die Finanzen zuständig.
Verteilschlüssel der Kirchensteuer
Zuvor hatte der in der Kirchenkreisverwaltung Siegen-Wittgenstein für Finanzen zuständige Michael Schwarz erläutert, wie die Steuereinnahmen von der Landeskirche über die Kreise in die Gemeinden verteilt werden und wie davon Aufgaben und Personal finanziert werden. Schwarz warb für das Modell, bei dem letztlich 40 Prozent der Steuereinnahmen bei der Landeskirche verbleiben und die restlichen in die Kirchenkreise verteilt werden. Dort aber fließen wieder nach einem Verteilschlüssel 30 Prozent in den Kirchenkreishaushalt und 70 in die Gemeinden.
Hintergrund dieser Verteilschlüssel ist, dass sich so nicht nur reiche Gemeinden einen Pfarrer leistet könnten.