Berghausen. Der Standortsicherungs-Tarifvertrag hängt immer noch in der Luft. Eine endgültige Entscheidung gibt es dafür auf einem anderen Feld:

  • Nach wie vor eine Hängepartie zwischen Gewerkschaft und Unternehmensführung.
  • Am 27. Oktober finden letzte Gespräche bei einer Schlichtung statt.
  • Vor dem Arbeitsgericht hat es in einem anderen Fall bereits eine Entscheidung gegeben.

Der zwischen Gewerkschaft und Stahlschmidt Cable Systems verhandelten Standortsicherungs-Tarifvertrag hängt immer noch in der Luft. Eine endgültige Entscheidung gibt es dafür auf einem anderen Feld: Vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm ist am Mittwoch ein Rechtsstreit zwischen dem Berghäuser Unternehmen und einem Angestellten beendet worden. SCS war gegen einen Spruch des Arbeitsgerichtes Siegen aus der ersten Instanz in Berufung gegangen.

Wie ein Sprecher des Landesarbeitsgerichtes auf Anfrage dieser Zeitung mitteilt, haben sich die Parteien auf einen sogenannten Prozessvergleich geeinigt. Danach ist das Arbeitsverhältnis zwischen den Kläger und Beklagter einvernehmlich aufgelöst worden. Außerdem zahlt das Unternehmen dem Mitarbeiter eine Abfindung.

Auslöser für den Rechtsstreit war eine fristlose Kündigung gewesen, die zum 1. September 2016 ausgesprochen worden ist. Der Mitarbeiter soll Material oder Ersatzteile für ein privates Hobby auf Kosten der Firma bestellt habe, so lautete der Vorwurf.

Schwierige Beweislage

In einem solchen Fall ist die Geschäftsführung in der Beweispflicht, so der Sprecher des Landesarbeitsgerichtes. Die aktuelle Geschäftsführung konnte aber nicht beweisen, dass die Vorgänger-Geschäftsführung nichts von dieser Bestellung gewusst hat, oder widerlegen, dass diese den Kauf geduldet habe. Hintergrund könnte beispielsweise die Verrechnung von Leistungen gewesen sein, die der Arbeitnehmer neben seinen betrieblichen Aufgaben für das Unternehmen erbracht hat. In solch schwierigen Beweislagen rät das Gericht zum Vergleich.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Siegen zugunsten des Mitarbeiters entscheiden und festgestellt, dass „das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 1. September 2016 aufgelöst worden ist.“ Gegen diese Entscheidung hatten SCS Stahlschmidt Berufung eingelegt.

IG Metall ist nicht überzeugt

Noch schwieriger ist die Lage allerdings in der Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaft und Unternehmen. Der Siegener IG-Metall-Bevollmächtigte Andree Jorgella: „Die haben die Bringeschuld“. Nach wie vor könne der Standortsicherungs-Tarifvertrag nicht in Kraft treten, weil die Zahlen und Erklärung des Unternehmens dies nicht hergäben. Jorgella verweist aber auch darauf, dass es am 27. Oktober einen letzten Schlichtungstermin gebe. Und er zeigt auf, dass eine Patronatserklärung der Peter-Möhrle-Holding aus Sicht der Gewerkschaft alles viel einfacher machen könne.

Geschäftsführung kontert

Diese Vorwürfe kontert Kai-Uwe Wollenhaupt, Geschäftsführer SCS Deutschland GmbH & Co. KG: „Die Verhandlungen mit der IG Metall sind einvernehmlich abgeschlossen. Dem vereinbarten Standortsicherungsvertrag haben bereits sowohl die Beschäftigten der SCS als auch der Arbeitgeberverband zugestimmt. Zugleich wurden alle geforderten Informationen zur Zukunftssicherung des Standort Bad Berleburg vollständig dargelegt und seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfer bestätigt. Was fehlt ist lediglich die Unterschrift der IG Metall. Wir gehen davon aus, dass die IG Metall sich hier ihrer Verantwortung bewusst wird und wir sehr zeitnah den Prozess im Sinne der Beschäftigten abschließen.“