Siegen/Bad Berleburg. . Die fristlose Entlassung eines langjährigen Mitarbeiters der Firma SCS Stahlschmidt in Berghausen war nicht rechtens. Das hat die 1. Kammer am Arbeitsgericht Siegen unter Vorsitz von Richter Holger Perschke entschieden. In dem jetzt im Internet veröffentlichten Urteil heißt es wörtlich: „Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 1. September 2016 aufgelöst worden ist.

Die fristlose Entlassung eines langjährigen Mitarbeiters der Firma SCS Stahlschmidt in Berghausen war nicht rechtens. Das hat die 1. Kammer am Arbeitsgericht Siegen unter Vorsitz von Richter Holger Perschke entschieden. In dem jetzt im Internet veröffentlichten Urteil heißt es wörtlich: „Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 1. September 2016 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits über die Wirksamkeit der Kündigung zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird auf 27 640 Euro festgesetzt.“

Verweis auf die Ethik-Charta

Bei der fristlosen Kündigung im September des vergangenen Jahres hatte sich SCR-Geschäftsführer Kai-Uwe Wollenhaupt auf die von allen Mitarbeitern unterschriebene Ethik-Charta des Unternehmens berufen. Verstöße dagegen, so steht darin, können „... bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen bzw. Schadensersatzforderungen zur Folge haben“. In dem konkreten Fall hat das aber das Arbeitsgericht wohl anders gesehen. SCS-Geschäftsführer Kai-Uwe Wollenhaupt erfuhr von der, auf der Internetseite des Arbeitsgerichtes Siegen, bekanntgegebenen Entscheidung durch den Anruf unserer Redaktion. „Wir sind der Meinung, dass die Rechtsprechung in diesem Fall Vorbildcharakter für unseren anderen Mitarbeiter haben muss“, erklärte er auf Anfrage. Weiter wolle er den Richterspruch „zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren“.