Bad Berleburg. . Zwei Investoren nehmen die Stadt Bad Berleburg und den Kreis Siegen-Wittgenstein ins Visier.
Zwei Investoren nehmen die Stadt Bad Berleburg und den Kreis Siegen-Wittgenstein ins Visier. Der nach wie vor nicht abgerissene Eins-A-Markt und die Windkraftpläne auf dem Prenzenberger Kopf werden zum Zankapfel zwischnen Verwaltungen und Juristen.
Wie Bad Berleburgs Baudezernent Wolfgang Acker-Marx in der Sitzung des Bauausschusses am Dienstagabend mitteilte, hat der Besitzer der leerstehenden Eins-A-Immobilie, Dieter Gawron, eine Anwaltkanzlei damit beauftragt, bei der Stadt den Einstieg in eine vorhabenbezogene Bebauungsplanung einzuleiten. Das hatte Gwaron in einem exklusiven Interview mit dieser Zeitung bereits vor Monaten für den Fall angekündigt, dass er sich mit der Verwaltung nicht auf Pläne für einen neuen Lidl-Markt und andere Geschäfte einige könnte.
„Die Planungen entsprechen nicht den Vorgaben der Stadt Bad Berleburg“, berichtet Wolfgang Acker-Marx. Gleichzeitig zieht aber auch die Stadt andere Seiten auf. Denn die marode Immobilie ist nicht erst seit dem kürzlich von Jugendlichen gelegten Brand in einer dortigen Wohnung zum Sicherheitsrisiko geworden. So soll der Eigentümer über die Bauaufsicht des Kreises dazu gebracht werden, die Zugänge zum Gebäude wieder so zu sichern, dass das Haus keine Gefahr darstellt. Außerdem wurde bemängelt, dass nur zwei Parkdecks im Parkhaus benutzbar seien. Für die 98 der Stadt bereitzustellenden Parkplätze müsste mindestens ein weiteres geöffnet werden. Außerdem müsste die zerstörte Beleuchtung instandgesetzt und auch die Notausgänge beleuchtet und gereinigt werden.
Neues Einzelhandelskonzept
In diesem Zusammenhang kündigte Wolfgang Acker-Marx auch an, dass das aus dem Jahr 2005 stammende Einzelhandelskonzept für die Stadt Bad Berleburg neu aufgelegt werden solle. Das Konzept soll den Gremien im Februar 2018 vorgelegt werden.
Der Investor, der vier Windkraftanlagen auf dem Prenzenberger Kopf bei Bad Berleburg errichten möchte, hat Klage gegen die Ablehnung seines Bauvorhabens durch den Kreis Siegen-Wittgenstein eingereicht. Diese Klage wird am 27. November vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg (Saal 207/11 Uhr) mündlich verhandelt.