Schameder. . Die Verlängerung könnte nicht nur die Bedingungen für Windenstarts verbessern, sondern auchLärm-Immissionen in Schameder verringern.
- Die Gemeinde Erndtebrück unterstützt den Flugsportverein Schameder-Wittgenstein
- Der Verein möchte seine Landebahn verlängern
- Durch diese Verlängerung könnte auch die Lärmbelastung in Schameder sinken.
Die Gemeinde Erndtebrück unterstützt den Flugsportverein Schameder-Wittgenstein in seinem Bestreben, sich die Verlängerung der Start- und Landebahn bei der Luftfahrtbehörde genehmigen zu lassen – so zu beschließen, das schlägt die Gemeindeverwaltung den Politikern im Ausschuss für Bauen und Gemeinde-Entwicklung vor.
Gemeinde: Gut für den Lärmschutz
Da die Verlängerung die Ausübung des Segelflugsports vor Ort verbessere und der „Verringerung der Lärm-Immissionen im Ortsteil Schameder“ diene, solle „die Erweiterung ausdrücklich befürwortet“ werden, meint die Gemeindeverwaltung.
Das sieht auch Manfred Hüttermann von der zuständigen Bezirksregierung in Münster so: Mit der Verlängerung werde beim Start eine großere Ausklinkhöhe erreicht und ein kostspieliger Flugzeugschleppstart vermieden. Das wiederum verbessere die Lärm-Situation in Schameder nicht unerheblich. Eine positive Stellungnahme der Gemeinde vorausgesetzt, werde er dem Antrag des FSV entsprechen, kündigt Hüttermann an. Darin geht es konkret um die Verlängerung der Start-/Landebahn in Richtung Osten unter Einbeziehung der bereits genehmigten Windenschleppstrecke des Sonderlandeplatzes Schameder von 750 auf 950 Meter – über eine benachbarte Brachfläche hinweg, die dem FSV gehört.
Kreis dehnt Erlaubnis im Naturschutzgebiet aus
Die Verlängerung strebt der Flugsportverein bereits seit mehreren Jahren an. Positive Signale dazu bekam er bereits vom Zweckverband Region Wittgenstein und der Gemeinde Erndtebrück mit Schreiben aus den Jahren 2002, 2009, 2015 und zuletzt vom 1. August 2017.
Darüber hinaus plant die Gemeinde, den Erweiterungsbereich im Flächennutzungsplan als Areal für die Luftfahrt darzustellen. Diesem Vorhaben hatte die Bezirksregierung Arnsberg im September bereits zugestimmt. Außerdem liegt mittlerweile ein Schreiben des Kreises Siegen-Wittgenstein vor, das die bereits seit September 2014 erlaubten Aktivitäten des FSV im Landschaftsschutzgebiet auf alle Luftfahrzeuge ausdehnt, die für den Sonderlandeplatz bereits genehmigt sind – also nicht nur Segelflugzeuge betrifft.