Erndtebrück. . Aushilfstätigkeit wurde beim Jobcenter nicht angemeldet. Ehemann ist bereits wegen Betruges bei Ebay vorbestraft.

  • Einjährige Bewährungsstrafe und Geldbuße in Höhe von 1800 Euro
  • In Sachen Finanzen „den Überblick verloren“
  • Verfahren gegen die Ehefrau eingestellt

Weil sie eine Aushilfstätigkeit nicht der entsprechenden Behörde gemeldet hatten, musste sich jetzt ein Ehepaar aus Erndtebrück vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Bei dem Betrug entstand dem Jobcenter ein Schaden von über 700 Euro.

„Ich hatte gedacht, dass der Lohn mit dem Hartz-4-Geld verrechnet wird“, rechtfertigte sich die 31-Jährige, die aber gleichzeitig einräumte, in Sachen Finanzen den „Überblick völlig verloren zu haben“. Während sie Ausführungen machte, blieb ihr Mann die Ruhe selbst, es stand nämlich einiges auf dem Spiel.

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Dem 27 Jahre alten Arbeiter hatte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel noch eine weitere Straftat vorgeworfen. Im Februar vergangenen Jahres hatte er in einem Internetauktionshaus ein I-Pad angeboten, 260 Euro einkassiert und das nicht vorhandene Gerät auch nicht ausgeliefert. Das ist strafrechtlich kein Beinbruch, wäre der Beschuldigte nicht erst im November 2016 aus der Justizvollzugsanstalt Attendorn entlassen worden. Wie üblich werden die letzten Tage oder Monate bei Erstverurteilten zur Bewährung ausgesetzt.

Verfahren gegen Frau eingestellt

Die hätte jetzt widerrufen werden können, und dann wären wohl einige Monate Gefängnis zusammen gekommen. Dass das Amtsgericht Bad Berleburg in jedem Fall erneut eine Haftstrafe verhängen musste, das war allen Beteiligten klar. Die einzige Frage, die geklärt werden musste: Kann so eine Sanktion noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden? Für den Beschuldigten sprach der Umstand, dass er wieder einer Beschäftigung nachgeht.

Richter Torsten Hoffmann beließ es wohl aus diesem Grund bei einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße in Höhe von 1800 Euro. Das Verfahren gegen seine Ehefrau war zwischenzeitlich eingestellt worden.