Bad Berleburg. . Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte gestern wegen Betrugs. Die Angeklagte hatte dem Amt das Einkommen des Ehemannes verschwiegen.
„Ich wusste damals nicht, dass ich das nachweisen muss“, gestand die 21-jährige Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht Bad Berleburg. Über mehrere Monate hinweg hatte sie 2011 und 2013 Arbeitslosengeld II bezogen, obwohl ihr Ehemann zu diesem Zeitpunkt ausreichend verdiente. Betrug in zwei Fällen – mehr als 8000 Euro hatte sich die Hausfrau aus Berleburg so erschlichen. Da die Angeklagte noch nach Jugendstrafrecht bestraft wurde, fiel das Urteil fiel milder aus: eine Verwarnung und 100 Sozialstunden.
Schulden im vierstelligen Bereich
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel fand deutliche Worte für das gedankenlose Verhalten der jungen Mutter: „Sie haben Verantwortung für drei Kinder, dann sollten Sie auch in der Lage sein, für Ihr eigenes Leben Verantwortung zu übernehmen. Auch für Ihr Geld.“ Schulden im vierstelligen Bereich aus vorherigen Mieten und nicht bezahlten Strom- und Handyrechnungen stehen bei der 21-Jährigen zusätzlich offen. Die rund 8000 Euro, die sie als Hartz IV-Empfängerin unrechtmäßig vom Jobcenter erhalten hatte, stottert sie bereits mit 50 Euro im Monat ab. „Sie leben über ihren Verhältnissen und haben nicht ganz den Überblick über Ihr Leben“, hielt Hippenstiel fest. Dass der Berleburgerin ein Betreuungshelfer für ein Jahr zur Seite gestellt werden soll, war logische Konsequenz.
Die Angeklagte hatte bei Jobcenter-Anträgen im Mai und Dezember 2011 nicht angegeben, dass sie „Einkommen aus der Bedarfsgemeinschaft“ hatte. Das versuchte sie beim ersten Mal noch mit Unwissenheit zu rechtfertigen. Im März 2014 verschleierte sie wieder den Lohnnachweis ihres Mannes – dieses Mal allerdings mit Absicht. „Ich weiß, das war ein Fehler von mir“, gestand sie gestern vor Gericht.
Arrest oder Haft als Alternativen
„Sie haben der Allgemeinheit erheblichen Schaden zugefügt“, sprach Richter Torsten Hoffmann der 21-Jährigen ins Gewissen. Wenn sich die junge Mutter noch mal etwas zu Schulden lassen kommen sollte, würden freiheitsentziehende Maßnahmen greifen. Arrest oder Haft wären dann die Alternativen.
Ihr rechtskräftiges Urteil nahm die Angeklagte zum Schluss fast demütig entgegen: „Ich weiß, dass das nicht richtig war. Ich werde versuchen, das Geld so schnell wie möglich zurückzubezahlen und mir einen Job suchen. So etwas werde ich nie wieder machen.“