Bad Berleburg. . „Halten Sie uns nicht für doof. Ich weiß ja nicht, wie es in Rumänien ist. Aber wir werden hier nicht so gerne belogen. Sie beziehen hier Sozialleistungen, ist es dann richtig, hier zu klauen und uns zu belügen? Möchten Sie mal Vollverpflegung im deutschen Strafvollzug genießen, damit Sie das kapieren?“
- Drei Frauen sind verurteilt worden, weil sie als Ladendiebe auf einem beutezig in Bad Berleburg erwischt wurden.
- Nur Zwei der drei Angeklagten erschienen vor dem Amtsgericht.
- An den geldbußen von 700,650 und 780 Euro änderte dies aber nichts.
„Halten Sie uns nicht für doof. Ich weiß ja nicht, wie es in Rumänien ist. Aber wir werden hier nicht so gerne belogen. Sie beziehen hier Sozialleistungen, ist es dann richtig, hier zu klauen und uns zu belügen? Möchten Sie mal Vollverpflegung im deutschen Strafvollzug genießen, damit Sie das kapieren?“
Die Ansage von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel an zwei runmänische Frauen, die in Bad Berleburg leben, war gestern deutlich. Die dritte der Angeklagten Frauen, zog es vor, lieber erst garnicht zum Verhandlungstermin zu erscheinen. Gemeinschaftlich hatten sie in einem Bad Berleburger Drogeriemarkt Artikel im Wert von mehr als 155 Euro gestohlen.
Die Masche, mit der die drei Mitte Mai vorgingen, war mehr als dreist: Im Abstand von wenigen Minuten betraten die jungen Frauen den Markt an der Sählingsstraße und fielen einer Mitarbeiterin dort sofort auf, weil eine der Frauen sich direkt Kosmetikartikel in ihre mitgeführte Tasche gesteckt hatte. „Ich konnte die ja nicht alle drei gleichzeitig beobachten. Deshalb bin ich ins Büro gegangen und habe dort die Videoüberwachung beobachtet, der Kollegin an der Kasse Bescheid gesagt und die Polizei gerufen“, erinnerte sich die Angestellte gestern im Zeugenstand. Immer wieder, so schilderte sie, haben sich die drei Diebinnen gegenseitig verdeckt, um beim Diebstahl möglichst nicht aufzufallen. An der Kasse haben sie dann schließlich auch alle bezahlt. „Jede einen Artikel, und die Taschen schienen leer zu sein“, erklärte die Zeugin gestern. Die zwischenzeitlich alarmierte Polizei nahm die Frauen dennoch mit zur Wache, wo sie durchsucht wurden.
Doppelter Boden
Bei der Durchsuchung wurden die gestohlenen Artikel dann doch gefunden: In einem doppelten Boden der speziell präparierten Taschen.
Die Einlassung der Angeklagten, die Taschen seien wohl kaputt gewesen und die Gegenstände zufällig in das seitliche Loch im Innenfutter der Tasche gefallen und man habe sich in dem Laden zufällig getroffen und nicht gemeinschaftlich gestohlen, konnte das Gericht nicht glauben. Dies konnte auch durch Videoaufnahmen der Überwachungskamera wiederlegt werden, die den Diebstahl deutlich zeigten. Hier war gestern auch noch mal zu sehen, dass sich die Angeklagten auch Waren gegenseitig zugesteckt hatten und von einigen Artikeln extra die Verpackung entfernt und ins Regal gelegt hatten.
Zum Schluss entschuldigten sich die Angeklagten und beteuerten, dass ihnen ihre Taten Leid tun. Eine Tatsache, die nur schwerlich zu glauben war, wurde doch am selben Tag des Diebstahls von der Polizei auch noch Wäsche aus einem anderen Markt bei den Damen gefunden, für die es keinen Kassenbeleg gab. Nach telefonischer Rückfrage durch die Polizei war sich eine Verkäuferin von dort zu 100 Prozent sicher, dass die Kinderunterwäsche auch nicht verkauft wurde an jenem Tag. Außerdem ist zwischenzeitlich gegen eine der beiden Frauen bereits ein weiteres Verfahren wegen Diebstahls im Juli eingeleitet worden.
Schließlich kostete es die beiden Frauen 650 Euro und 780 Euro Geldstrafe – bemessen am Einkommen der beiden arbeitslosen Mütter von vier und drei Kindern.
Die dritte Frau wurde in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt.