Erndtebrück. . Erndtebrück will beim Abwasser 2018 von Zählern auf Wohneinheiten umstellen. Warum, das erklärt die Verwaltung per Schreiben an alle Haushalte.

  • Das Ziel von Politik und Verwaltung: die Gebühren noch gerechter gestalten
  • Umstellung auf Wohneinheiten bei der Schmutzwasser-Gebühr wäre zweite innerhalb von zwei Jahren
  • Nachbarstadt Bad Berleburg gibt sich aus juristischen Gründen noch zurückhaltend

Die Gemeinde Erndtebrück sammelt derzeit in den Privat-Haushalten Daten für eine Berechnung der neuen Schmutzwasser-Grundgebühr ab 2018 auf Basis von Wohneinheiten statt der installierten Wasserzähler. Das Ziel: die Gebühren noch gerechter zu gestalten.

In einem Schreiben an alle Haushalte bittet die Verwaltung die Mitbürger, „im Zuge der diesjährigen Ablesung der Wasseruhren auch Angaben über die Anzahl der durch Ihren Wasser-Hausanschluss versorgten Wohneinheiten zu machen“ – bis spätestens Silvester.

Schwimmbad gilt als eine Wohneinheit

Als eine Wohneinheit gilt
> jede Wohnung unabhängig von der Größe,
> jede selbstständige Wohneinheit inklusive Einlieger-, Einraum- oder Ferienwohnungen,
> jedes private Schwimmbad,
> bei ganz oder teilweise gewerblich oder anders genutzten Gebäuden einschließlich öffentlicher Einrichtungen und Industrie eine Nutzfläche von 200 Quadratmetern,
> ein Areal von je vier Stellplätzen bei Campingplätzen.

Demnach entspräche beispielsweise ein Gewerbebetrieb mit 500 Quadratmetern Nutzfläche insgesamt drei Wohneinheiten.

Gemeinde rechnet nicht mit Mindereinnahmen

Durch die neue Grundgebühr ändere sich das Gebühren-Aufkommen im Bereich Schmutzwasserbeseitigung insgesamt nicht, so die Gemeindeverwaltung.

Zwar würden die Einnahmen durch die mengenabhängige Gebühr sinken, die Mindereinnahmen jedoch durch Einnahmen aus der Grundgebühr kompensiert.

Eintragen sollen die Hauseigentümer die Anzahl ihrer Wohneinheiten in einem gesonderten Feld auf der Ablesekarte – oder sie in einer Online-Meldung im Internet-Auftritt der Gemeinde Erndtebrück angeben.

Die Umstellung auf Wohneinheiten bei der Schmutzwasser-Gebühr wäre die zweite innerhalb von zwei Jahren. Für 2017 hatte die Gemeinde hier gerade erste die Grundgebühr auf Zähler-Basis eingeführt – und zugleich die Verbrauchsgebühr um 82 Cent pro Kubikmeter Abwasser gesenkt.

Gebühr soll in Kanal und Kläranlage fließen

Die neue Gebühr – den Erndtebrückern bereits bekannt aus der Abrechnung für ihre Wasser-Versorgung – „soll die fixen Kosten der Abwasserbeseitigung, die aus der ständigen Vorhaltung von Abwasserbeseitigungsanlagen resultieren und unabhängig von der anfallenden Wassermenge anfallen, abdecken“, heißt es erläuternd in dem Schreiben der Gemeinde. Im Klartext: Sie dient zur Unterhaltung etwa der Kanalisation oder der Erndtebrücker Kläranlage.

Die generelle Einführung der Grundgebühr hatte der Gemeinderat bereits Anfang Oktober beschlossen. Und schon zuvor in der politischen Diskussion zeichnete sich ab, dass in Zukunft die Berechnung aufgrund von Wohneinheiten angestrebt werden sollte.

Warnung vor zweierlei Maßstäben

Die Grundgebühr pro Wohneinheit ist übrigens eine Variante, die auch die Nachbarstadt Bad Berleburg nach dem Vorbild von Winterberg plant – allerdings nicht mehr für 2017, weil die Materie juristisch nicht gerade einfach sei, so die Fachleute aus dem Rathaus.

Zu ungerecht, fürs Gewerbe nicht zu schultern – so hatten die Bad Berleburger Politiker noch Anfang des Jahres den Vorschlag der Stadtverwaltung kommentiert, eine Grundgebühr nach Wohneinheiten zu berechnen. Der SPD ging der Beschlussvorschlag seinerzeit deutlich zu weit: Das Wohneinheiten-Prinzip sei zwar im Grundsatz als viel gerechter lobenswert, die Grundgebühr für die Gewerbebetriebe möge man allerdings wie bisher nach Zählergröße festzulegen.

Thema in Bad Berleburg auf „Wiedervorlage“

Hier warnte Stadtwerke-Betriebsleiter Achim Vorbau jedoch davor, zweierlei Gebühren-Maßstäbe anzulegen. Das habe bislang noch keine Stadt oder Gemeinde gemacht. Da müsse Bad Berleburg aufpassen, dass keine Beitragszahler-Gruppe subventioniert oder gar schlechter gestellt werde. Und auch die Kommunalberatung rate von mehreren Maßstäben gleichzeitig ab, weil es dazu einfach noch keine verbindlichen Urteile der Verwaltungsgerichte gebe.

Letzter Stand der Dinge nach Informationen unserer Zeitung: Die Stadt prüft erst einmal eingehend und ohne Zeitdruck die rechtliche Lage, ehe das Thema politisch auf „Wiedervorlage“ kommt.