Warstein. . Die Stadt Warstein versucht erneut, den Windpark -Plänen im Arnsberger Wald einen Riegel vorzuschieben. Ob das klappt, hängt auch vom Kreis ab.
Mit einer Änderung des Flächennutzungsplans will die Stadt Warstein den Investoren, die am Rennweg einen Windpark mit 15 Anlagen errichten wollen, weitere Steine in den Weg legen.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am Mittwoch einstimmig, neue Konzentrationszonen für die Windkraft zu ermitteln und auszuweisen. Die Stadt begründet das unter anderem mit „zunehmenden Vorbehalten in der Bevölkerung“ gegen den Ausbau der Windenergie.
Welche Auswirkungen der Beschluss haben wird, ist allerdings noch offen. Vier Optionen sind denkbar.
Option 1: Keine Änderung
Die Stadt Warstein beantragt beim Kreis Soest, die Bauanträge für die 15 Windenergieanlagen für zunächst ein Jahr zurückzustellen. Die Begründung: Zunächst sollen die künftigen Konzentrationsflächen für Windkraft in Warstein feststehen, bevor über den Bau entschieden wird. Wenn solche Zonen ausgewiesen werden, dürften außerhalb davon keine Windräder gebaut werden.
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Lehnt die zuständige Immissionsschutzbehörde den Antrag der Stadt Warstein allerdings ab, könnte das Genehmigungsverfahren normal weitergehen.
Option 1: Verzögerung
Stimmt die Kreisverwaltung dem Antrag der Stadt Warstein auf Zurückstellung hingegen zu, wird eine Entscheidung über die Windenergieanlagen vertagt.
Sabine Leitner zeigte sich optimistisch, dass es zumindest dazu kommen wird: Der Kreis habe angezweifelt, ob die aktuell ausgewiesenen Konzentrationszonen auf der Haar eine Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet haben. „Deshalb sollten wir ein hinreichendes Interesse an einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans haben.“
Die Entscheidung solle zunächst für ein Jahr zurückgestellt werden. Das umfangreiche Verfahren, bis neue Konzentrationsflächen feststehen, könnte aber auch noch länger dauern.
Option 3: Einschränkung
Neu ausgewiesene Konzentrationszonen könnten dazu führen, dass die Investoren nicht an allen 15 ausgewählten Stellen Windenergieanlagen bauen dürfen. „Entscheidend kommt es auf die Schutzwürdigkeit der Landschaft am konkreten Standort sowie den Grad der Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen an“, erklärt die Stadt.
Auch Höhenbegrenzungen für die Anlagen sind denkbar. Die Investoren wollen 14 Siemens-Modelle mit einer Höhe von 236 Metern und eines mit einer Höhe von 180 Meter bauen.
Die Stadt stellt allerdings infrage, ob damit die Belange des Landschaftsschutzes eingehalten werden. „Wir waren erschrocken, wie das aussehen würde“, sagte Sabine Leitner etwa über eine Visualisierung, auf der sichtbar wird, wie der Windpark von Hirschberg aus wirken würde.
Option 4: Verhinderung
Wenn am Ende des Verfahrens neue Konzentrationszonen stehen, in denen der Windenergie im Warsteiner Stadtgebiet „substanziell Raum“ gegeben werden kann, dürften außerhalb davon keine neuen Windkraftanlagen gebaut werden. „Nach jetzigem Kenntnisstand ist es jedenfalls möglich, dass sämtliche 15 Anlagenstandorte nicht innerhalb der zukünftigen Konzentrationszonen liegen werden“, teilt die Stadt mit.
Damit der künftige Flächennutzungsplan im Ernstfall auch vor Gericht bestehen bleibt, will die Stadt Warstein externe Rechtsberatung einholen. Dafür sind in den nächsten vier Jahren insgesamt bereits 145.000 Euro im Haushalt vorgesehen.
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