Warstein. . Ratsmitglieder stimmen gegen Bau des Windparks im Arnsberger Wald. Antrag sei unvollständig, Genehmigungssvorraussetzungen seien nicht gegeben.

Applaus im Feuerwehrgerätehaus Warstein. Gerade haben die Ratsmitglieder einstimmig und ohne Enthaltung den Antrag zum Bau der von Westfalenwind geplanten 15 Windenergieanlagen im Arnsberger Wald abgelehnt.

Keine Voraussetzungen

„Der emotionalste Tagesordnungspunkt“, wie Bürgermeister Thomas Schöne ihn nennt, ist am Montagabend der letzte auf der langen Liste bei der letzten Ratssitzung in diesem Jahr. Bis zum späten Nachmittag desselben Tages wurde noch an der 21 Seiten umfassenden Beschlussvorlage gearbeitet – Hauptbestandteil dieser Vorlage ist das Schreiben an die Kreisverwaltung in Soest, in der die Versagung des Einvernehmens ausführlich erklärt wird. „Wir sind guter Dinge, dass wir das so durchbringen werden“, sagte Sabine Leitner zu dem Schreiben.

Entscheidung liegt  beim Kreis Soest

Ratsmitglied Hans-Otto Spanke (Die Linke) wandte sich an die Bürger: „Wir geben hier eine Meinung ab. Wir entscheiden nichts. Das liegt allein beim Kreis Soest. Sie dürfen jetzt nicht aufhören, gegen den Windpark zu kämpfen.“

Der Erörterungstermin am 19. Februar 2019 ist abgesagt.

Die Stadt Warstein sieht keine Genehmigungsvoraussetzungen für den Bau der Windkraftanlagen. Da sei zum einen die von Westfalenwind geplante Lage außerhalb der von der Stadt Warstein ausgewiesenen Windkraftkonzentrationszonen – damit stehen sie öffentlichen Belangen entgegen.

Zudem sei die wegemäßige Erschließung nicht ausreichend gesichert. „Die Anträge sehen für die wegemäßige Erschließung vor, dass diese vom Höhenweg in Allagen ausgehend in südliche Richtung über städtische Forstwirtschaftswege in das Quomecketal und von dort aus in den Hirschberger Wald hinein führen soll“, heißt es in dem Schreiben an die Kreisverwaltung. Diese Wege stehen jedoch im Eigentum der Stadt, werden ausschließlich für die Forstwirtschaft genutzt und sind nicht öffentlich gewidmet. Daher seien die Windenergieanlagen auch nicht über öffentlich gewidmete Straßen und Wege erschlossen.

„Forstwirtschaft, Naherholung und Artenschutz“ beeinträchtigt?

Zusätzlich würde der vorgesehene Wegeausbau gemeindliche Belange verletzen, da die Wege bisher hauptsächlich als Forst- und Wanderwege dienen, die Windparkplaner jedoch die Verstärkung und Verbreiterung beabsichtigen, inklusive Rodungen vielerorts. Damit würde „die Forstwirtschaft, Naherholung und der Artenschutz“ massiv beeinträchtigt.

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Gleichermaßen sei das Brandschutzkonzept nicht ausreichend – die Anträge enthalten keine Vorschläge zur Löschung eines etwaigen Rotorbrandes, der auf den umliegenden Wald übergreifen könnte.

Unvollständige Unterlagen

Die Stadt Warstein rügt die Unvollständigkeit der Antragsunterlagen. Sie seien gar derart unvollständig, dass „diese keine abschließende Prüfung zulassen, ob das gemeindliche Einvernehmen aus weiteren Gründen zu versagen ist.“ So ermöglichen die Antragsunterlagen keine abschließende Beurteilung, ob von dem Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Die Lärmprognosen würden nicht berücksichtigt.

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Mit Blick auf den Artenschutz weisen die in den Antragsunterlagen dokumentierten Bestandserfassungen erhebliche Defizite auf, heißt es in dem Schreiben. So sei die Erfassung der Tierarten, wie etwa der Brutvögel, Großvögel und sonstiger europäischer Vogelarten intransparent, der tatsächlich erbrachte Arbeitsaufwand sei unklar. Insgesamt sei jedoch zu wenig Zeit aufgebracht worden, um den Bestand eindeutig zu erfassen. „Für Fledermäuse erfolgte gar keine Erfassung im Gelände“, heißt es in dem Schreiben.