Allagen. Die Stimmung gegen die Windkraft im Arnsberger Wald wächst. Die Bürgerinitiative hilft nun dabei, den Kreis darauf aufmerksam zu machen.
Schon des Öfteren waren Bürger, nicht nur aus dem Möhnetal, auf die Bürgerinitiative „Windkraft im Arnsberger Wald – Nein danke“ zugekommen, da sie gerne Einspruch gegen den Bau der geplanten Windkraftanlagen in der Allagener Mark durch die Firma Westfalenwind einlegen wollten – allerdings nicht wussten, wie sie einen solchen Brief an die Kreisverwaltung formulieren sollten.
Hier hilft die Bürgerinitiative jetzt mit vorgefertigten Einwendungen, in denen verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden, damit sich jeder, der Einspruch erheben will, mit diesen identifizieren kann. „Die Einwendungen werden großflächig zur Verfügung gestellt“, erläutert Dirk Störmann, Schriftführer bei der Bürgerinitiative. Auch der Siedlerbund habe bereits Interesse bekundet.
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Störmann betont, dass die Einwendung nur ein Vorschlag seien und von den Bürgern individuell umgeschrieben und ergänzt werden könnten.
Die Schwerpunkte der Windkraftz-Gegner im Überblick
Ein Schwerpunkt wird bei der Naherholung geseret. Schließlich sei der Arnsberger Wald ein bedeutendes Naherholungsgebiet auch für Menschen aus dem Ruhrgebiet und den Niederlande. Außerdem trage er zur Retention des Niederschlags bei – dieses wird durch den Waldboden gefiltert, gespeichert und fließt durch zahlreiche Quellen in Siepen und Bäche. Durch die erhebliche Bodenverdichtung, die beim Bau der Windkraftanlagen entstehen, werde dieses empfindliche System gestört.
Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich dem Brandschutz. Denn auch wenn Windkraftanlagen über eine Löschanlage verfügen, könnten diese dennoch brennen. „In den vorliegenden Brandschutzgutachten werden solche Brände als nicht beherrschbar bezeichnet“, heißt es in der Vorlage. Ein solcher Brand würde nicht nur den Wald, sondern auch dessen Anlieger gefährden.
Mit der Verunstaltung des Landschaftsbildes beschäftigt sich die Einwendung Landschaftsschutz. Hauptargument: Nach dem Gesetzwortlaut des Baugesetzes sei eine Verunstaltung des Landschaftsbildes verboten – und die liege durch die Dominanz der Windkraftanlagen im Wald vor.
Eine Sicherheitsleistung, die den vollständigen Rückbau der Anlage nebst des Fundaments abdeckt, vermissen Bürger, die sich für die Einwendung zum Thema Rückbauverpflichtung entscheiden. Als negativ wird hier außerdem empfunden, dass es sich bei den Antragstellern um eine GmbH handelt, die nur sehr gering hafte.
Der Wildkatze widmet sich ein weiterer Schwerpunkt. Diese soll laut der ABU „im südlichen Teil des Kreises Soest“ vorkommen. Besonders wohl fühlt sich das geschützte Tier in den verbuschten Bereichen ehemaliger Windwurfflächen. Der Bau von Windrädern würde die Katze stören und zur Vernichtung ihres Lebensraumes führen. Dies verstoße gegen geltendes Recht.
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