Sichtigvor. . Das Amtsgericht hat einen Termin für die Zwangsversteigerung des Klosters Mülheim angesetzt. Dabei geht es um der Erbbaurecht an dem Grundstück.
Den ersten Versuch, per Zwangsversteigerung einen neuen Erbbauberechtigten für das Kloster Mülheim zu finden, unternimmt das Amtsgericht Warstein am Freitag, 23. November.
Insgesamt stehen Grundstücke inklusive Vorplatz, Gartenanlagen, Brückenzufahrt und Gräfte mit einer Fläche von 11 600 Quadratmetern zur Versteigerung, den Verkehrswert hat das Gericht nach einem Gutachten bei 80 400 Euro festgesetzt.
Wertgrenzen beim ersten Termin zu beachten
An dem ersten Termin sind bestimmte Wertgrenzen einzuhalten, um einem Bieter den Zuschlag zu erteilen. Liegt das höchste Gebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswert, in diesem Fall also bei weniger als 40 200 Euro, muss ein Zuschlag von Amts wegen versagt werden. Liegt das höchste Gebot über diesem Grenzwert, bestimmen die Gläubiger, ob der Zuschlag erteilt wird.
Repräsentatives Residenzschloss
Das dreigeschossige Hauptgebäude des ehemaligen „Kloster Mülheims“ wurde 1682 errichtet als repräsentativer Wohn- und Verwaltungssitz der Deutschordenskommende.
Im 20. Jahrhundert wurde das heute denkmalgeschützte Gebäude mehrfach renoviert und erweitert – konkret in den Jahren 1909, 1926, 1958, 1963, 1964, 1966 und 1967.
Genutzt wurde das frühere Residenzschloss über viele Jahrhunderte als Internat, Kindererholungsheim und Kloster. Seit dem Verkauf 2009 steht es weitgehend und seit 2012 sogar komplett leer.
Zuletzt herrschte 2015 Leben im Kloster Mülheim – damals wurden in einigen Räumen Szenen für den Kinofilm „Nebel im August“ gedreht.
Angestrebt wurde die Zwangsversteigerung von der Stadt Warstein, weil Schulden durch nicht beglichene Grundbesitzabgaben aufgelaufen waren. Parallel dazu ließ sie eine Machbarkeitsstudie erarbeiten, um möglichen Interessenten aufzuzeigen, welches Potenzial das Gebäude bietet. Demnach könne das Hauptgebäude, das frühere Prinzipalhaus, in zwölf Einheiten mit einer Größe von 85 bis 160 Quadratmetern eingeteilt werden. Dort könnten sowohl Wohnungen als auch Büros oder Beratungsräume untergebracht werden.
Eigentum bleibt in Familie von Joachim Ney
Eigentümer der Grundstücke ist die Mainstart UG, als deren Liquidator der Stiefsohn von Joachim Ney eingesetzt ist. Ney hatte das Kloster vor rund zehn Jahren gekauft und mit dem Erbbaurecht belegt. Damit sind die Besitzverhältnisse deutlich komplizierter geworden.
In der Terminankündigung weist das Gericht darauf hin, dass auch nach einer Versteigerung des Erbbaurechts in vielen Fragen die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist, etwa bei Veräußerung des Erbbaurechts, Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten sowie der Erteilung von Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten. Außerdem heißt es in der Beschreibung: „Es besteht erheblicher Investitions- und Sanierungsstau sowie Verdacht auf bauteilzerstörenden Pilzbefall in einem Gebäudeteil.“
Kaufangebot für Grundstück im Internet
Im Internet bietet die Mainstart UG das Kloster Mülheim zum Verkauf an. Das Unternehmen rechnet vor, dass sich der monatliche Erbbauzins bis 2108 auf rund 400 000 Euro summieren werde. Diese Summe könne sich ein Bieter sparen, wenn er vor der Versteigerung das Grundstück erwirbt. „Der Kaufpreis Grundstück ist freibleibend verhandelbar“, heißt es auf der Homepage.
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