Sichtigvor. . Die Verfahren über die Zwangsversteigerung des Klosters Mülheim wurde vorläufig eingestellt. Wie es mit dem Baudenkmal nun weitergeht.

  • Amtsgericht stellt Verfahren auf Antrag der Stadt ein
  • Stadt lässt weiteres Vorgehen auf Nachfrage offen
  • Eigentümer kritisiert „Alleingang“ der Verwaltung

Die Zukunft des Klosters Mülheim bleibt weiter völlig offen. Das Zwangsversteigerungsverfahren, mit dem die Stadt Warstein eigentlich einen Eigentümerwechsel erzwingen wollte, ist – auf Antrag der Stadtverwaltung – vorläufig eingestellt worden. „Wir haben im Arbeitskreis das weitere Vorgehen für das Schloss Mülheim besprochen und vereinbart, das Verfahren zunächst auf ruhend zu stellen“, erklärt Stadtkämmerer Stefan Redder im Gespräch mit der WESTFALENPOST.

Kommentar: Kein Ritter in Sicht

Einen Schritt vor, zwei zurück: Die ewige Geschichte rund um das Kloster Mülheim ist nur noch zum Verzweifeln. Das Baudenkmal im Möhnetal könnte ein wahres Märchenschloss sein, doch nach der vorläufigen Absage der Zwangsversteigerung geht der Dornröschenschlaf weiter – und damit auch der Verfall, wie die Bilder von herabgestürzten Decken und abgebröckeltem Putz aus dem Innern belegen.

Die Prinzessin im Märchen schlief 100 Jahre, ehe ein edler Ritter sie wach küsste. So viel Zeit hat das Kloster (oder Schloss) Mülheim nicht. Welchen Schaden der Leerstand einer historischen Bausubstanz zufügen kann, ist nicht zuletzt an manch abrissreifem Fachwerkhaus in der Warsteiner Innenstadt sichtbar geworden. So weit darf es mit dem Kloster nicht kommen.

Zwar wird im zuständigen Arbeitskreis hinter den Kulissen an einer Lösung gearbeitet. Aber so sehr sich Stadtverwaltung, Politik und Heimatpfleger auch bemühen: Ein Ritter, der vorbei geritten kommt, um das Schloss zu retten – es also zu kaufen, die Besitzverhältnisse zu ordnen und zu sanieren –, ist weiter nicht in Sicht.

Thorsten Streber

Erst im Juli hatte das Amtsgericht Warstein den Wert des Erbbaurechts auf 80 400 Euro festgesetzt. Der nächste Schritt wäre eigentlich die Festlegung eines Versteigerungstermins gewesen, doch dann ließ die Stadt die Zwangsversteigerung auf Eis legen. Bis zu einem halben Jahr kann das Verfahren damit ausgesetzt bleiben, in dieser Zeit aber auch jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Verwaltung.

Stadt schweigt zu Hintergründen der Entscheidung

Offenbar werden im städtischen Arbeitskreis, dem neben Vertretern aus der Politik unter anderem auch Heimatpfleger aus dem Möhnetal angehören, neue Pläne für das Kloster entwickelt. Zu den Hintergründen schweigt Kämmerer Stefan Redder aber: „Die Stadt kann dazu im Moment keine Angaben machen.“ Ob noch in diesem Jahr Fortschritte erzielt werden, bleibt ebenfalls offen.

„Die Stadt bemüht sich sehr, aber im Moment ist da keine Bewegung“, klingt Ortsheimatpfleger Willi Hecker schon fast resigniert. Eigentümer Joachim Ney blockiere alle Bemühungen. „Es wird wohl nur eine Lösung geben, wenn Ney ganz raus ist.“ Die Bausubstanz schätzt Hecker als insgesamt „in Ordnung“ ein – auch weil die Stadt immer wieder eingreife, um größere Schäden zu verhindern.

Eigentümer wirft Stadt „Alleingang“ vor

Eigentümer Joachim Ney kritisiert die im Auftrag der Stadt erarbeitete Machbarkeitsstudie als „Skandal“ und wirft der Stadt Warstein vor, durch ihren „Alleingang“ einer sinnvollen Folgenutzung für das Kloster im Weg zu stehen.´

Die Stadt hatte das Zwangsversteigerungsverfahren initiiert, weil Schulden durch nicht beglichene Grundbesitzabgaben aufgelaufen waren. Auf der von Ney betriebenen Internetseite www.kloster-mülheim.de ist hingegen von „fehlender Sachkenntnis bei den Verantwortlichen der Stadt Warstein“ und „gerichtsfesten Beweisen für die Wertlosigkeit der Machbarkeitsstudie“ die Rede.

Platz für zwölf Eigentumswohnungen oder Büros

Die Stadt hatte im April die Machbarkeitsstudie vorgelegt und vermarktet das unter Denkmalschutz stehende Gebäude seitdem als Schloss. Ein Architekt aus Brilon schlug in der Studie vor, das Hauptgebäude in zwölf Einheiten mit einer Größe von 85 bis 160 Quadratmetern einzuteilen. Dort könnten sowohl Wohnungen als auch Büros oder Beratungsräume untergebracht werden.

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