Warstein. . Christian Niedszwicki, Anwalt von Ute Strakerjahn im Prozess Jan-Lennard Struff, hat auf das Urteil gegen den Warsteiner Tennis-Profi reagiert.
Christian Niedzwicki, Rechtsanwalt von Ute Strakerjahn im Prozess gegen Jan-Lennard Struff, hat auf das Urteil gegen den Warsteiner Tennis-Profi von Freitag reagiert: „Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, warten aber noch auf die schriftliche Zustellung der Urteilsbegründung“, erklärt Niedzwicki im Gespräch mit der WESTFALENPOST.
Struff-Prozess läuft seit Dezember 2016
Strakerjahn hatte Struff bis zum Juli 2015 trainiert. Vor dem Landgericht Arnsberg hatte sie auf ausstehende Provisionszahlungen geklagt, der Tennis-Profi muss ihr nun 246 000 Euro plus Zinsen überweisen. „Schlussendlich müssen wir nur geringfügige Abstriche machen“, so Niedzwicki weiter.
Über eine mögliche Berufung will Niedzwicki mit seiner Mandantin später entscheiden: „Wir haben bis in den September Zeit und schauen natürlich auch, wie die Gegenseite reagiert.“ Struffs Anwalt Philipp Pröbsting war am Dienstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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