Warstein/Dortmund. . Im Witwenmord-Prozess von Dortmund sind die Aussagen von Manfred Gödde und dem Ehepaar Brömmel gehört worden. Sie sind von großer Bedeutung.

  • Manfred Gödde und Ehepaar Brömmel sagen vor Landgericht aus
  • Angeklagter wohnte drei Monate lang in haus Bockholt in Allagen
  • Weder der Alt-Bürgermeister noch das Ehepaar Brömmel trauen ihm den Mord zu

Im Prozess gegen einen 71-jährigen Belecker, der verdächtigt wird, im April vergangenen Jahres eine 89-jährige Frau in Dortmund ermordet zu ­haben, sagten am Montag drei ­Warsteiner aus.

Das Ehepaar Brömmel, das nicht nur im Kreis Soest dafür bekannt ist, ehemalige Gefangene aus der Sicherungsverwahrung aufzunehmen, hat dem Angeklagten nach seiner Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung 2011 drei Monate lang Unterkunft im Haus Bockholt in Allagen geboten. Vor allem Elisabeth Brömmel schien der Angeklagte für sich eingenommen zu haben: „Er hat ihr in allen Facetten geschmeichelt. Das war mir zuwider, wie er meine Frau benutzt hat“, schilderte Karl Brömmel im Zeugenstand die Situation.

Zwölf Wochen lebte der Angeklagte bei Brömmels im Haus Bockholt; dann bezog er eine Wohnung in Belecke. Doch der Kontakt blieb: „Finanziell war es für ihn schwierig“, schilderte Elisabeth Brömmel, dass der Angeklagte sie um Hilfe bat. Sporadisch habe sie ihm Einzelbeträge gegeben. „Einmal habe ich ihm 10.000 Euro gegeben. Die waren für Spielschulden, die er begleichen wollte.“ Offenbar gab es in Bezug auf den Angeklagten Differenzen zwischen den Eheleuten, denn Karl Brömmel war nicht damit einverstanden, dass seine Frau dem 71-Jährigen so sehr finanziell unterstützte: „Er wollte, dass ich ihm helfe, Arbeit zu finden, aber er machte auf mich nicht den Eindruck, dass er wirklich arbeiten wollte.“

Kontakt zu Brömmels noch im April

Anders seine Frau: Sie erhielt über einen weiteren Ex-Häftling die Kontaktdaten der 89-Jährigen aus Dortmund und gab deren Telefonnummer an den Angeklagten weiter, damit er sich dort melden konnte, um seine Hilfe anzubieten. Sie kann sich nicht vorstellen, dass er die Tat begangen hat. „Er war so liebevoll zu den älteren Menschen, die auch bei uns im Haus wohnten“, schloss Elisabeth Brömmel ihre Aussage, die sie sichtlich mitnahm, vor allem, nachdem der Richter Auszüge aus SMS-Verbindungen verlas, die eine Kommunikation zwischen ihr und dem Angeklagten im März und April 2016 – also rund um den Tatzeitpunkt – dokumentierten. Daraus geht hervor, dass der Angeklagte Elisabeth Brömmel auch in dieser Zeit mehrfach um finanzielle Hilfe bat.

Auch Warsteins Alt-Bürgermeister Manfred Gödde unterstützte den Angeklagten finanziell – und half ihm, Arbeit zu finden. „Ich war bei Brömmels und habe zu den Straftätern dort gesagt, dass ich auch ihr Bürgermeister sei und ich ihnen helfen würde“, schilderte Manfred Gödde dem Gericht, wie er Kontakt zu dem Angeklagten bekommen habe. Er besorgte dem 71-Jährigen eine Wohnung in Belecke. „Dann hat er auch mehrmals bei uns im Garten geholfen, den Rasen gemäht oder den Taubenschlag sauber gemacht“, so Gödde weiter.

Bürgermeister vermittelte Arbeit

Auf Nachfrage des Richters, was ihn bewogen habe, einem ehemaligen Strafgefangenen zu vertrauen, sagte Gödde: „Er war bei uns immer behilflich und dankbar. Er hat mir alles erzählt, wieso er gesessen hat und wie er aufgewachsen ist. Man hat ja irgendwo auch Menschenkenntnis.“ Auch, dass er Arbeit bei einer älteren Dame in Dortmund gefunden habe, habe der Angeklagte ihm berichtet, so Gödde. „Sie hatte offenbar wenig Kontakte und war froh, mit ihm ­reden zu können.“

Eine andere Arbeit hatte Manfred Gödde dem Angeklagten zuvor selbst vermittelt: Ein in Warstein lebender Junggeselle brauchte Hilfe in seinem Haushalt; Manfred Gödde machte ihn mit dem Angeklagten bekannt. „Daraus wurde eine Freundschaft, die sich gefestigt hat“, schilderte der Alt-Bürgermeister die Entwicklung. Eine Freundschaft, die offenbar so tief reichte, dass der labile Junggeselle in seinem Testament sein gesamtes Hab und Gut an den Angeklagten vermachte. Der Junggeselle starb keines natürlichen ­Todes, er nahm sich selbst das ­Leben. „Wieviel er da geerbt hat, weiß ich nicht genau. Aber er hat sich vorbildlich um die Beerdigung gekümmert“, so Gödde.

Im Herbst 2015 sei der Kontakt zum Angeklagten abgebrochen – bis dieser kurz vor seiner Festnahme in dem aktuellen Fall bei ihm auftauchte und ihn um Geld bat. „Ich habe ihm dann 200 Euro gegeben. Zwei Tage später habe ich in der Zeitung gelesen, dass er festgenommen wurde. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass er diese Tat begangen hat.“