Warstein/Dortmund. . Ein widersprüchliches Bild des Angeklagten hat der mit Spannung erwartete Prozessauftakt gegen einen 71-jährigen Mann aus Belecke ergeben.

  • Vor dem Dortmunder Landgericht hat der Prozess gegen einen 71-jährigen Warsteiner begonnen
  • Er soll eine 89-Jährige, bei der er als Gärtner beschäftigt war, in ihrem Haus in Dortmund erstochen haben
  • Bislang schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen
  • Vor dem Dortmunder Landgericht hat der Prozess gegen einen 71-jährigen Warsteiner begonnen
  • Er soll eine 89-Jährige, bei der er als Gärtner beschäftigt war, in ihrem Haus in Dortmund erstochen haben
  • Bislang schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen

Ein widersprüchliches Bild des Angeklagten hat der mit Spannung erwartete Prozessauftakt gegen einen 71-jährigen Mann aus Belecke ergeben, der am 12. April in Dortmund eine 89-jährige Frau in deren Haus getötet und das Haus anschließend angesteckt haben soll. Der Fall hatte wegen seiner außerordentlichen Brutalität Aufsehen erregt.

Witwe mit 16 Messerstichen getötet

16 Mal habe der 71-Jährige, der gelegentlich den Garten der Frau in Ordnung hielt, mit einem Messer auf die Witwe eingestochen und sie im Rücken, an der Hüfte und am Rumpf so schwer verletzt, dass sie an den Stichverletzungen gestorben sei, begründete der Staatsanwalt die Anklage. Anschließend habe er das Haus nach Wertgegenständen durchsucht und dann Feuer gelegt, um seine Spuren zu verwischen. Der Fall ist auf acht Prozesstage angesetzt.

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Der Angeklagte, ein älterer Herr mit vollem grauen Haar in schwarzer Hose, schwarzer Jacke und weißen Schuhen, versuchte erst gar nicht, sein Gesicht vor den Fotografen und Kameraleuten im nicht voll besetzten Gerichtssal der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dortmund zu verstecken. Nach der Anklageverlesung setzte er zu einer Erklärung in eigener Sache an – womöglich ein Geständnis – zog diese aber nach einem Gespräch mit seinem Verteidiger wieder zurück. Ansonsten wirkte er teils unbeteiligt, teils in sich zusammengesunken.

Da der Beschuldigte, der seit dem 28. April in Untersuchungshaft sitzt, sich nicht äußerte, verlas der Richter das Protokoll während des Haftprüfungstermins am 8. Juni: Demnach hatte der in Belecke lebende Mann, der aus dem Rhein-Sieg-Kreis stammt, angegeben, mit dem Mord nichts zu tun zu haben. Zur Tatzeit habe er sich in einer Warsteiner Spielhalle aufgehalten. Was er sonst noch an diesem Tag gemacht habe, wisse er nicht mehr.

Zwei Jahre lang Gartenarbeiten verrichtet

Er habe bei der Witwe etwa zwei Jahre lang gelegentlich Gartenarbeiten erledigt, sich nie mit ihr gestritten und auch nie nach mehr Geld gefragt, so der Angeklagte laut Vernehmungsprotokoll. Beim Abschied habe man sich umarmt.

Vorstrafenliste mit Diebstählen, Raub und Einbruch 

Zum Auftakt der Beweisaufnahme hatte das Gericht zunächst zwei Zeugen geladen, die bei der Einschätzung der Persönlichkeit des Angeklagten sowie des Mordopfers helfen sollten. Eine 70-jährige gute Bekannte des 71-Jährigen, der dem Vernehmen nach eine lange Vorstrafenliste mit Diebstählen, Raub und Einbruch aufzuweisen hat, konnte dem Gericht nur Gutes berichten: Er sei freundlich, nett, charmant, gut angezogen, ordentlich und habe ein gutes Benehmen. „Aber konnte auch schnell beleidigt sein, wenn ihm etwas nicht passte.“ Das seien oft nur Kleinigkeiten gewesen. Danach habe er sich regelmäßig zurückgezogen und dann längere Zeit nichts von sich hören lassen, sagte die Zeugin.

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Man habe sich beim Tanztee in Bad Sassendorf kennengelernt und daraus sei eine Freundschaft geworden. Über seine Einkünfte habe sie nichts Genaues gewusst, eine Spielsucht in der Vergangenheit bestätigte sie. Auf eindringliches Nachfragen des Richters räumte die 70-Jährige ein, der Angeklagte habe ein kleines Vermögen von einem behinderten Mann geerbt, den er vor dessen Selbsttötung bis 2015 ein Jahr lang gepflegt habe: 25 000 Euro in bar und ein Haus, das er für 30 000 Euro verkauft habe.

Gute Geschäftsfrau und sparsam

Der zweite Zeuge, der Sohn der Getöteten (65), schilderte seine Mutter als „gute Geschäftsfrau“ und sparsam. Dennoch sei sie bei einer Hausreparatur über den Tisch gezogen worden. 100 000 Euro habe sie bezahlt. Die 89-Jährige habe das Arbeitsverhältnis mit dem Angeklagten aufgelöst, als dieser mehr Geld als 10 Euro die Stunde verlangt habe. Daraufhin habe er sich immer wieder selbst eingeladen, so der Zeuge. Der Prozess wird am 15. November fortgesetzt.