Olsberg. . Im Fall des Ende August getöteten Olsbergers (48) hat der in U-Haft sitzende Stiefsohn (20) gestanden. Hintergrund ist ein lange schwelender Konflikt.
- Im Fall des Ende August getöteten Olsbergers (48) hat der Stiefsohn gestanden
- Der 20-Jährige sitzt derzeit in U-Haft
- Hintergrund der Tat ist ein lange schwelender Konflikt
Der Tatverdächtige im Fall der tödlichen Messerattacke in Olsberg hat ein Geständnis abgelegt. Der 20-jährige gelernte Kraftfahrzeugmechaniker aus dem Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt habe die Tat „im Großen und Ganzen“ zugegeben, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Marco Kalin. Das Motiv werde im familiären Bereich gesehen. Das 48 Jahre alte Opfer ist der Stiefvater des mutmaßlichen Täters.
Jahrelang vor der Tat nicht gesehen
„Der Konflikt stammt noch aus der Zeit, als der Mann bei seinem Stiefvater gelebt hat“, sagte Kalin. Zu den Hintergründen des Streits habe sich der Tatverdächtige bislang nicht geäußert. Die Auseinandersetzung liegt aber lange Zeit zurück. Der mutmaßliche Täter und sein Opfer hätten sich offenbar vor der Tat am frühen Morgen des 28. August jahrelang nicht gesehen.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der 20-Jährige die Tat wenige Stunden vorher geplant und war aus dem Harz angereist. Im Treppenhaus vor der Wohnungstür sei es zu einer kurzen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der 20-Jährige mit einem Messer zugestochen haben soll. Der 48-Jährige starb noch am Tatort. „Das Opfer wies einige Stichwunden auf, von denen mehrere einzelne tödlich gewesen wären“, sagte Kalin.
Der 20-Jährige sei nach der Tat mit einem Auto zum Flughafen München geflohen und habe ein Ticket für den nächsten Flieger gekauft. „Er hatte offenbar von Beginn an Fluchtüberlegungen, allerdings nicht bis ins Detail geplant.“ Zufällig habe er sich ein Ticket für einen Flug nach Thessaloniki gekauft. Dort war der Mann noch am Flughafengelände festgenommen worden. Die Ermittler hatten einen EU-Haftbefehl ausgestellt. Wenige Wochen nach seiner Festnahme, am 22. September, war der 20-Jährige nach Deutschland ausgeliefert worden.
Schuldfähigkeit wird untersucht
Der Haftbefehl lautete auf Mord. Ob es zur Mordanklage kommt, ließ Staatsanwalt Kalin offen. „Es muss jetzt im Detail ermittelt werden, ob Mordmerkmale erfüllt sind. Wie das abschließend beurteilt wird, lässt sich jetzt nicht sagen.“ Eine Gutachterin untersuche die Schuldfähigkeit des 20-Jährigen. Ob er vor dem Schwurgericht oder der Jugendstrafkammer angeklagt werde, sei auch noch zu klären. Die Hauptverhandlung muss spätestens sechs Monate nach Beginn der U-Haft in Deutschland beginnen. Die Haftzeit in Griechenland zählt nicht in dieser Sechs-Monats-Frist; sie wird aber im Fall einer Verurteilung auf die Freiheitsstrafe angerechnet.