Sundern. Rat der Stadt Sundern gibt 500.000 Euro für Haus für Kultur und Begegnung per Eilentscheidung frei – zuvor kontroverse Diskussion.

Noch bevor es richtig Fahrt aufnehmen könnte, lief das „Haus für Kultur und Begegnung“ während der Sitzung des Rates der Stadt Sundern am Donnerstagabend kurzzeitig Gefahr, auf’s Abstellgleis zu geraten – aus Kostengründen. Hintergrund:

„Als ein wichtiger Baustein der Innenstadtentwicklung Sunderns ist seit längerer Zeit geplant, die alte Johannesschule sowie das Umfeld am Franz-Josef-Tigges-Platz zu einem Haus für Kultur und Begegnung zu entwickeln“, hatte die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage formuliert. Um dieses Ziel erreichen zu können, sei die Stadt Sundern jedoch auf Fördermittel angewiesen. Aber die Zeit drängt, und um die Förderanträge zeitnah ansprechend aufbereiten zu können, braucht es Geld – 500.000 Euro.

Ersten „Regionale-Stern“ bereits erhalten

Das „Haus für Kultur und Begegnung“ soll ein nachhaltiger Ort werden, Kultur und Ehrenamt, Verwaltung und Bürgerschaft zusammenbringen, neue Impulse für die Innenstadt geben.

Nach dem einstimmigen Votum der Politik für die „Alte Johannesschule“ rückte das in der Hauptstraße 86 gelegene Gebäude 2022 in den Fokus der weiteren Planung: Neben hohem Sanierungsbedarf muss für Aktions- und Begegnungsflächen ein neuer Baukörper entstehen. Den ersten „Regionale-Stern“ hat das Projekt bereits.

Per Eilentscheidung sollten die Ratsmitglieder für „Ermöglichung eines Ausschreibungsverfahrens für das Haus für Kultur und Begegnung“ stimmen – taten sich aber zunächst schwer damit. „Investitionen in Schulen“ seien wichtiger, ein solches Kulturzentrum nicht zwingend notwendig, wurde teils kontrovers argumentiert. Erst nach einer Sitzungsunterbrechung kam ein Mehrheitsbeschluss zustande – Tenor: Ohne Förderung sei das Haus für Kultur und Begegnung nicht finanzierbar, die Chance darauf bleibe einmalig – man müsse sie nutzen.

Tatsächlich bietet sich aktuell die Möglichkeit, für das Projekt einen Förderantrag im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ zu stellen – mit Aussicht auf Fördergelder in Höhe von bis zu 70 Prozent. Doch die Antragstellung, muss bis zum 30. September 2023 mit allen benötigten – und spätestens im August abgestimmten – prüffähigen Unterlagen bei der Bezirksregierung erfolgt sein.

Das erfordert einen straffen Zeitplan – und viele Unterlagen: u.a. ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (InSEK) sowie eine detaillierte Kostenberechnung. Mit der halben Million Euro lässt sich all das nun bewerkstelligen.

Weniger „Gesprächsbedarf“ gab es bei weiteren Entscheidungen im Verlauf der Sitzung, im Überblick:

Nachtragshaushalt 2023

Beim Nachtragshaushalt waren Anpassungen in vier Themenblöcken erforderlich: Nachwirkungen der Corona-Krise und des Ukraine-Konfliktes, die aktuelle Inflation und Zinswende, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Verwaltung und Infrastruktur sowie Änderungen auf gesetzlicher Grundlage.

Nach ausführlichen Beratungen im Vorfeld – in Fachausschüssen und innerhalb der Fraktionen – hat der Rat während der Sitzung mehrheitlich den Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht und damit die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung sichergestellt. „Mit dem gültigen Doppelhaushalt 2022/23 und dem nun beschlossenen Nachtragshaushalt haben wir eine gute Grundlage, um ehrgeizige Jahresziele zu realisieren. Die Zusammenarbeit von Verwaltung, Fraktionen und Rat hat wirklich gut geklappt“, bedankte sich Bürgermeister Klaus-Rainer Willeke.

Sportförderung

Für die Sportförderung 2023 hat der Rat zusätzliche Verteilkriterien zu Art, Umfang und Höhe von Zuwendungen beschlossen, die zukünftig bei der Vergabe der Sportfördermittel durch die Stadt Sundern beachtet werden. Wie berichtet, erhalten TuS Sundern knapp 180.000 Euro für die Erneuerung des Kunstrasens und SuS Langscheid/Enkhausen 38.000 Euro für den Neubau eines Soccer Courts.

Fußgänger-/fahrradfreundlich

Sundern möchte fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt werden. Mit erfolgter Zustimmung des Rates wird sich die Stadt Sundern für die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS) bewerben. Durch eine Auszeichnung als AGFS-Kommune hat die Stadt u.a. exklusiven Zugang zu Fördermitteln des Landes NRW und erhält Beratungs-/Hilfestellungsangebote beim Thema Nahmobilität.