Amecke/Berlin. Unzufrieden über die Darstellungen der Stadt Sundern ist die Helma Ferienimmobilien GmbH: Man sei vor dem OVG kein Verlierer.

Beim Ferienpark Amecke geht es in die nächste Runde: Die Helma Ferienimmobilien GmbH aus Berlin fordert nach der Berichterstattung zum Gespräch zwischen Stadtspitze und Helma in der Vorwoche, dass die Öffentlichkeit „transparent und fair“ informiert werden solle.

Geschäftsführer Per Barlag Arnholm erklärt, dass die Helma an ihren Projektstandorten mit den jeweiligen Kommunen oder Städten ihre Projekte umsetze: „Genau diesen Weg der Partnerschaft versuchen wir auch am Standort Sorpesee mit der Stadtverwaltung Sundern zu gehen, leider seit über einen Jahr ohne Erfolg“, erklärt der Däne.

60 Prozent weniger

Und dann erklärt er, was die neue Planungsgrundlage berücksichtige: Der diskutierte rechtskräftige B-Plan „A 26 Ferienhausanlage Amecke“ erlaube eine sogenannte Versiegelung des Grundstückes mit maximal 45.000 m². Die präsentierte Alternativplanung der Helma sehe hingegen nur eine Versiegelung der Fläche von 18.230 m² vor und beinhaltet 190 Ferienhäuser. „Diese Planung reduziere die mögliche Versiegelungsfläche um nahezu 60 Prozent“, sagt Arnholm.

250.000 Übernachtungen möglich

Aufgrund dieser Reduktion könnten immer noch rund 250.000 Übernachtungen/Jahr am Standort Sorpesee realisiert werden. Und weiter rechnet er vor: „Die Stadt Sundern kann hierdurch eine jährliche Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von ca. 375.000 Euro bei 1,50 Euro pro Übernachtung vereinnahmen“, so Arnholm. Lege man statistische Erhebungen zur Kaufkraft (44,10 Euro/Tag) zugrunde, flössen der Stadt Sundern jährlich rund 11 Millionen Euro zu an Kaufkraft zu.

Anschließend hält Per Barlag Arnholm fest, dass das OVG Münster der Stadt Sundern Recht gegeben, dass

der vorhandene B-Plan möglicherweise unwirksam sei, da der B-Plan Ausfertigungsmängel der früheren Amtsträger (Bürgermeister und 1. Beigeordneter) beinhalte: „Der Fehler liegt ausdrücklich nicht bei der Helma. Falls diese Feststellung tatsächlich korrekt ist, obliegt der Stadt Sundern und den damaligen Amtsträgern möglicherweise Schadenersatz gegenüber der Helma aufgrund der Amtspflichtverletzung“, erklärt Arnholm. Und drittens, dass dies eventuell für alle B-Pläne der Stadt Sundern gelten könne: „Mit der Konsequenz, dass bspw. die neu aufgestellten und beschlossenen B-Pläne des Gebietes Am Roden und am Hudeweg, der Gastronomie Heimathafen und der Sorpepromenade nicht rechtskräftig sind und alle dortigen Eigenheimbesitzer an diesen Orten möglicherweise illegal wohnen und ggf. Eigentum unter falscher oder nicht vorhandener B-Plan-Rechtsgrundlage erworben haben.“

Keine Niederlage

Nicht nachvollziehen könne man bei der Helma, dass die Stadtspitze die Feststellungen des OVG Münster als Niederlage der Helma transportieren möchte: „Vielmehr hat das OVG Münster die Parteien aufgefordert, ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis zur Umsetzung des Urteiles zu erarbeiten“, sagt Arnhom. Konsens des Dezember-Gesprächs sei gewesen, dass Helma eine Planung des Ferienhausprojektes erarbeiten solle, welche vorerst nur 190 Ferienhäuser berücksichtigt. Diesen Wunsch sei man nachgekommen, erhalte nun aber keine Rückmeldung von der Stadt dazu.