Sundern. Wer darf an der Sorpe was? Seit Freitag gibt es verwirrende Aussagen: Individualsportler dürfen auf den See, Vereinssportler nicht.
In den vergangenen Tagen führten die aktuellen Regelungen bezüglich der Ausübung des Individual- und Vereinssport am Sorpesee zu einigen Irritationen in der Bevölkerung und unter den Sportlern. Insbesondere die am Freitag von der Bezirksregierung erteilte Genehmigung von Individualsport auf dem Sorpesee, also Segeln, Surfen oder Stand Up-Paddling, sorgte für Unmut bei den Vereinssportlern. Ihre Argumente sind klar: „Wir vermehren nicht den Andrang an den Hotspots, etwa den beiden Promenaden, sondern starten von den Vereinsheimen aus“, so einige Vereinssportler zu unserer Zeitung.
Schwer nachvollziehbar
Da der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Sundern einige Regelungen nur schwer nachvollziehen kann, gleichzeitig aber an die Landesverordnung absolut gebunden ist, hat er auch im Interesse der Vereinssportler und der Bürger der Stadt Sundern das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen aufgefordert, die offensichtlichen Widersprüche aufzulösen. Bislang wartet man noch auf eine Antwort aus Düsseldorf.
In der Argumentation der Stadt heißt es: „Die Differenzierung wird durch Vereinsvertreter mit Unverständnis kommentiert. Diese führen aus, dass gerade sie in der Lage seien, eine im Sinne des Infektionsschutzes geeignete Nutzung der Vereinsanlage zu gewährleisten: alle Mitglieder des Vereins seien mit Namen bekannt, der Zugang zur Vereinsanlage könne gesteuert werden, die Nutzung der Anlagen durch Vereinsmitglieder könnten in Namenslisten dokumentiert werden, die Nutzung z.B. von gemeinsamen Einrichtungen, wie dem Vereinsheim und Sanitäre könnten untersagt werden (geduscht werde zu Hause), der Mindestabstand zueinander sei nicht nur durch die Rücksichtnahme, Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein der Vereinsmitglieder zueinander gewährleistet, sondern werde auch Verein wirksam gesteuert und kontrolliert.“
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Beschränkter Zugang
Für den Individualsport stehen an der Sorpetalsperre nur eingeschränkt Möglichkeiten zur Verfügung, an das offene Gewässer heranzufahren bzw. heranzukommen: Neben den direkt am See gelegenen privaten Grundstücken zur Wohnnutzung gibt es zwei Zugangsmöglichkeiten, die von den Individualsportlern genutzt werden, die mit dem Fahrzeug das Sportgerät an den See zu bringen. Bei einer entsprechenden Anzahl an Individualsportlern wird es somit zu Verletzungen der Mindestabstandspflicht kommen, zumal sich an diesen Stellen auch andere Besucher aufhalten. Es werde außerdem der Eindruck suggeriert, die Normalität im Alltag habe wieder Einzug gehalten.