Balve/Menden. . Mit einer Glasflasche hatte er auf den Kopf seines Gegenübers eingeschlagen. Die Folge: eine drei Zentimeter lange, stark blutende Platzwunde an der Stirn des Opfers. Vor Gericht konnte sich der 25-jährige Balver auf der Anklagebank aber nicht mehr an die Tat erinnern.

Am Ende glaubte das Gericht dem Zeugen, der „nur“ 0,8 Promille Alkohol im Blut hatte. Und dem Türsteher, der die Streithähne getrennt hatte. Der 25-jährige Angeklagte muss eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen.

Die Gruppe Jungs hatte am 27. Oktober 2013 erst beim Angeklagten zu Hause gefeiert. Und zwar feucht-fröhlich: Schließlich hatte der BVB-Fan vor dem Fernseher miterlebt, wie sein Verein den Erzrivalen Schalke geschlagen hatte. Später ging es zum Weiterfeiern ins „Mammut“. „Der hat mich angerempelt und geschubst“, sagt der Angeklagte über sein späteres Opfer.

Nach Fußball-Spiel gefeiert

„Als ich ihn angesprochen habe, was das solle, hat er mir eine Ohrfeige verpasst und ich bin gestürzt.“ Was dann geschah, daran könne er sich nicht mehr erinnern: „Erst an den Zeitpunkt, als ich mit dem Türsteher draußen stand.“ Eine Blutentnahme auf der Polizeiwache ergab später einen Promillewert von 2,39 beim Angeklagten.

Erinnerungslücken hat auch das Opfer, ein 21-Jähriger aus Sundern. „Wer mit der Flasche zugeschlagen hat, kann ich nicht sagen“, so der junge Mann. Alles sei in Sekundenschnelle passiert. Er sei dann mit seiner blutenden Wunde ins Krankenhaus gefahren worden, wo die Ärzte den Schnitt geklebt hätten.

Für das Gericht war es gestern ein schwieriges Unterfangen, diese Erinnerungslücken zu füllen. Glaubwürdig war vor allem die Aussage eines Freundes des Opfers, der „nur“ 0,8 Promille im Blut hatte: „Die Sache schaukelte sich hoch. Ich habe gesehen, dass der Angeklagte mit der Flasche zugeschlagen hat“, sagte dieser. Zuvor habe sein Freund dem späteren Täter eine Ohrfeige verpasst. Worum es beim Streit gegangen sei, könne er aber nicht sagen.

Auch der Türsteher schilderte, dass der Angeklagte nicht auf dem Boden gelegen habe, sondern von einem Freund zurückgehalten werden musste. Der Mann von der Security hatte die eigentliche Tat aber nicht mitbekommen.

Unglaubwürdiger Entlastungszeuge

Der Entlastungszeuge des Angeklagten verhedderte sich im Zeugenstand in widersprüchliche Aussagen. Er war kurz nach der Tat vom Tatort verschwunden und hatte später bei der Polizei ausgesagt, sich an nichts mehr erinnern zu können. Vor Gericht sagte er gestern aber dasselbe aus wie der Angeklagte. „Freundschaft ist etwas Schönes, aber sie berechtigt nicht dazu, hier vor Gericht zu lügen“, erinnerte Richter Martin Jung den Zeugen noch einmal an die Wahrheitspflicht.

Die Staatsanwältin plädierte schließlich für eine Geldstrafe. Verteidiger Gerhard Ketzenberg wünschte sich für den Ausgang des Verfahrens einen Freispruch für den Angeklagten.

Das Gericht war am Ende davon überzeugt, dass der Angeklagte der Täter war. Als strafmindernd bewertete Richter Jung, dass der Angeklagte bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Außerdem sei er vom Opfer durch die Ohrfeige provoziert worden und habe massiv unter Alkoholeinfluss gestanden.