Siegen. . Ein 42 Jahre alter Autofahrer war auf der Siegener Stadtautobahn als Geisterfahrer unterwegs. Er hat am Donnerstag um kurz vor Mitternacht für Schreckmomente auf der Hüttentalstraße bei Siegen gesorgt. Nach einem Wendemanöver wurde sein Wagen kurz darauf von der Polizei gestoppt.

Der ortsfremde Fahrer war etwa gegen 23.45 Uhr mit seinem Kleinwagen aus Richtung Niederschelden kommend in Fahrtrichtung Siegen auf die HTS aufgefahren. Allerdings benutzte er die falsche Fahrspur.

Während bei der Leitstelle der Polizei in Siegen mehrere Notrufe eingingen, hatte der Mann etwa auf Höhe der Anschlussstelle Sieghütte seinen Irrtum offensichtlich bemerkt. Nach einem Wendemanöver wurde sein Wagen kurz darauf gestoppt. Die Polizei kontrollierte den Fahrer. Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch ergaben sich ebenso wenig wie auf vorsätzliches Handeln. Der Mann durfte weiterfahren.

Führerscheinentzug für unabsichtlichte Geisterfahrt

Nach Angaben der Polizei wurden gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nach gängige Gesetzeslage erwarten ihn wegen der wahrscheinlich unabsichtlichen Geisterfahrt, bei der kein Verkehrsteilnehmer zu Schaden kam oder unmittelbar gefährdet wurde zwei Punkte, ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Letztendlich sei die Sanktion aber eine Einzelfallentscheidung, so Polizeisprecher Meik Reichmann. Halte ein Geisterfahrer auf dem Seitenstreifen an und warte auf die Polizei könne er auch mit einem Punkt, 130 Euro und ohne Fahrverbot davon kommen. Ein Geisterfahrer, der vorsätzlich handelt und Autofahrer gefährdet, bewegt sich im strafrechtlich relevanten Bereich.