Wenden/Siegen. .

Der Unfall hatte Ende Oktober vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt: Ein 75-jähriger Rentner aus der Gemeinde Wenden war aus bis heute ungeklärter Ursache in Kreuztal falsch auf die HTS gefahren und hatte als „Geisterfahrer“ einen Unfall verursacht, der einen 30-Jährigen das Leben kostete. Jetzt wurde das Urteil des Amtsgerichts Siegen rechtskräftig:

Der Wendener wurde per Strafbefehl, also ohne Prozess, zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung verurteilt und muss im Rahmen der Bewährung als Auflage 10 000 Euro an die Witwe des Unfallopfers zahlen. Weitere Details des Urteils: Dem 75-Jährigen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen, und vor Ablauf von 18 Monaten darf die zuständige Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Öffentliches Interesse hatte der Unfall seinerzeit auch ausgelöst, da die Sicherheit der fraglichen Stelle von Verkehrsteilnehmern grundsätzlich angezweifelt wurde.

Der 75-Jährige war kurz vor 22 Uhr am 28. Oktober des vergangenen Jahres zu früh nach links eingebogen, hatte u. a. das rote Verbots-Einfahrtsschild mit weißem Balken („Sparbüchse“) übersehen und war dadurch auf die Gegenfahrbahn der HTS bei Buschhütten geraten. Das Amtsgericht stellte jetzt in seinem Urteil fest, dass der Senior noch in der Auffahrt von einer entgegenkommenden Autofahrerin durch Aufblenden gewarnt worden sei, seine Fahrt aber fortgesetzt habe. Während am Tag nach dem Unfall von einer etwa 700 m langen Fahrt die Rede gewesen war, ging das Amtsgericht jetzt von einer rund 1,4 km langen ,Geisterfahrt’ aus, bevor es zur Katastrophe kam. Das Fahrzeug des 75-Jährigen stieß frontal mit dem Auslieferungs-Fahrzeug eines Pizza-Service zusammen. Dessen 30-jähriger Fahrer verstarb noch am Unfallort. Nach dem Frontal-Zusammenstoß kam es noch zu einer weiteren Kollision, durch die ein 41-Jähriger leicht verletzt wurde. Der 75-Jährige wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus transportiert.

Zu den Diskussionen über die grundsätzliche Sicherheit an den Auffahrten der HTS nahm Eberhard Zimmerschied von der zuständigen Landesbehörde ,Straßen NRW’ Stellung. Auf Anfrage versicherte er, die Situation an der fraglichen Auffahrt habe vor dem Unfall schon etwa 20 Jahre bestanden. Bis dahin habe es keinen Anlass gegeben, an der Sicherheit zu zweifeln. Die Beschilderung sei eindeutig. Zimmerschied: „Es hat bis dahin auch keine Hinweise gegeben, die Stelle sei in irgendeiner Form missverständlich geregelt.“ Das habe sich nach dem Unfall jedoch geändert. Mehrere Verkehrsteilnehmer hätten angerufen und berichtet, die fragliche Zufahrt sei schon mehrfach in Gegenrichtung befahren worden - allerdings ohne Folgen, weil die ,Geisterfahrer’ ihr Fehlverhalten offenbar frühzeitig bemerkt hätten. Sogar kurz nach dem Unfall sei es noch einmal zu einer ähnlichen Situation gekommen.

Als Reaktion, so Zimmerschied, „haben wir umfangreich reagiert. Der Unfall hat auch uns emotional bewegt.“ Dort, wo ein Verbots-Einfahrtschild gestanden habe, seien jetzt vier Schilder angebracht, die „Betriebszufahrt“ für den Winterdienst zwischen zwei Verkehrsinseln, die der Rentner seinerzeit durchfahren habe, sei zusätzlich mit einem 10 cm hohen Bordstein gesichert und als Sperrfläche markiert worden. Weitere unübersehbare Wegweiser, grell und auffällig, würden in den nächsten Wochen noch angebracht.

Zimmerschied: „Nach menschlichem Ermessen ist es aus meiner Sicht unmöglich, dass dort noch jemand versehentlich falsch fährt. Eine Wiederholung halte ich für ausgeschlossen.“