Siegerland. . Die Supermarktkette Kaufland hat sämtliche Produkte der Krombacher Brauerei aus nahezu sämtlichen Regalen verbannt. Das bestätigte eine Unternehmenssprecherin der WAZ-Mediengruppe. Die Krombacher Brauerei habe die Konditionen zu Lasten Kauflands verändert.

Die Lebensmittel-Handelskette Kaufland liegt im Clinch mit der Krombacher Brauerei. Seit Anfang Juli dieses Jahres hat Kaufland sämtliche Produkte der Siegerländer Privatbrauerei aus den Supermarktregalen verbannt. Hintergrund sind angebliche Preisanhebungen für Produkte der Krombacher Brauerei, die von Kaufland nicht akzeptiert werden. Nach Informationen der WAZ-Mediengruppe wurden von der Strafaktion nur vier Märkte im Siegerland ausgenommen.

Eine Sprecherin von Kaufland bestätigte der WAZ-Mediengruppe, dass die Supermarktkette bis auf Weiteres keine Produkte der Brauerei anbietet. „Die Krombacher Brauerei hat die Konditionen zu Lasten Kauflands verändert. Im Sinne unserer Kunden haben wir dies nicht akzeptiert und handeln daher seit Anfang Juli keine Krombacher Produkte mehr.“ Betroffen sind demnach 603 der bundesweit 607 Filialen. Die Filialleiter wurden schriftlich über die Maßnahme der Geschäftsleitung informiert.

Krombacher-Sprecher bedauert Auslistung

Der Sprecher der Siegerlander Brauerei, Dr. Franz-Josef Weihrauch, widersprach in einer Stellungnahme der Darstellung, die Brauerei habe eine Preiserhöhungen einseitig zu Lasten von Kaufpark vornehmen wollen. Für die kommenden Monate seien darüber hinaus keine Preiserhöhungen geplant. „Wir bedauern, dass Kaufland unsere Produkte ausgelistet hat und diese somit dort nicht mehr gekauft werden können.“ Der Erfolg der Krombacher Brauerei sei nicht zuletzt auf die gute Zusammenarbeit mit allen relevanten Lebensmittel- und Getränkehändlern zurückzuführen.

Der Verbannung der Krombacher-Produkte aus den Supermarktregalen waren monatelange Verhandlungen zwischen beiden Unternehmen vorausgegangen. Die Sprecher von Kaufland und Krombacher wollten sich am Freitag nicht dazu äußern, ob ihre Unternehmen an den Verhandlungstisch zurückkehren und ob es sich bei der Auslistung um eine vorübergehende Maßnahme handelt.