Siegen-Wittgenstein. Privatleute müssen ab Januar viel mehr, Gewerbetreibende viel weniger zahlen. Die Landesregierung könnte das noch abwenden, sagen die Bürgermeister.

Die Städte und Gemeinden in Siegen-Wittgenstein wollen keine getrennten Hebesätze für die Grundsteuer auf Wohn- und Gewerbeimmobilien einführen. Stattdessen soll das Land per Gesetz die Messzahlen anpassen, die die neue Bewertung der Grundstücke korrigieren. Geschieht dies nicht, werden Eigentümer von Wohnimmobilien künftig deutlich mehr Grundsteuer bezahlen müssen, während die Grundsteuer auf Gewerbeimmobilien reduziert wird.

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Als Vorsitzender der Bürgermeisterkonferenz hat sich Kreuztals Bürgermeister Walter Kiß an die CDU-Landtagsabgeordneten Anke Fuchs-Dreisbach und Jens Kamieth gewandt. Schon vor über zwei Jahren hätten die kommunalen Spitzenverbände auf die sich abzeichnende „spürbare Schieflage“ hingewiesen. Von der Landesregierung habe es „lange Zeit keinerlei Reaktion auf die berechtigten Bedenken und Forderungen der kommunalen Familie“ gegeben.

Hebesatz für Gewerbegrundstücke müsste über 1000 Prozent liegen

Die Städte und Gemeinden wollen keine getrennten Hebesätze einführen. Es sei es „sehr umstritten ..., ob den Städten und Gemeinden überhaupt das Recht zusteht, selbst per Satzung eine Nivellierung bzw. sogar Privilegierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken vorzunehmen. Dies ist Aufgabe des Gesetzgebers.“ Der Bund lehne die erforderliche Änderung des Grundsteuergesetzes ab. Um die Gleichbelastung herzustellen, müssten Gewerbegrundstücke „mit einem drastisch höheren Hebesatz belegt werden, einem Hebesatz, der sich regelmäßig im vierstelligen Bereich bewegen würde und mehr als doppelt so hoch wie derjenige für Wohngrundstücke ausgestaltet werden müsste“. Dies vermindere die Akzeptanz vor Ort und würde „unweigerlich zu einer erheblichen Zahl von Widerspruchs- und Klageverfahren führen“.

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Zudem gebe es auch innerhalb der beiden Grundstücksgruppen Unterschied, die mit eigenen Hebesätzen nicht ausgeglichen würden: So würden Eigentumswohnungen steuerlich genauso behandelt wie Einfamilienhäuser, Geschäftsgrundstücke genauso wie unbebaute Grundstücke. Abgesehen davon seien differenzierte Hebesätze für Städte und Gemeinden schon technisch gar nicht mehr bis Anfang 2025 umsetzbar. Das Risiko, dass Steuerzahler gegen ihren Grundsteuerbescheid klagen, nehme zu, „jedes Jahr aufs Neue“. Würde dagegen einmalig der Messbetrag, mit dem der Hebesatz multipliziert wird, verändert, träfen die Klagen das Finanzamt, „aber lediglich einmal“.

„Dringender Appell“ an Landtagsabgeordnete

Die Siegen-Wittgensteiner Bürgermeisterkonferenz richtet den „dringenden Appell“ an die Abgeordneten, den Gesetzentwurf abzulehnen. „Das Vorhaben der Landesregierung entpuppt sich als ‚Mogelpackung‘.“ Das von Walter Kiß unterzeichnete Schreiben schließt mit dem Hinweis, wie wichtig die Grundsteuer für die Kommunen ist: „Mit Blick auf die finanzielle Bedeutung des Grundsteueraufkommens für die Kommunen muss oberstes Gebot sein, diese Einnahmequelle auch zukünftig zu sichern und gleichzeitig eine breite Akzeptanz in den Reihen der Steuerpflichtigen zu schaffen.“

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