Wilnsdorf. Mieter und Hauseigentümer müssen sich auf eine starke zusätzliche Belastung einstellen. Die Gemeinde kann daran nichts ändern.
Ungemach kommt auf Mieter und Hauseigentümer zu: Für sie wird die Grundsteuer im nächsten Jahr drastisch steigen. Selbst wenn die nach den neuen Grundstückswerten berechnete Steuer insgesamt für die Gemeinde „aufkommensneutral“ (also: unverändert) bliebe, werden sie kräftiger zur Kasse gebeten, weil die Eigentümer von Gewerbegrundstücken deutlich entlastet werden.
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Das liegt daran, dass die Grundstückswerte sich seit 1964 – danach wurde bisher die Grundsteuer berechnet – unterschiedlich entwickelt haben. Das Land könnte darauf mit unterschiedlichen „Messzahlen“ reagieren.
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Das will es aber nicht, stattdessen sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, unterschiedliche Hebesätze festzusetzen. „Das wird nicht mehr rechtzeitig umsetzbar“, sagt Kämmerer Daniel Denkert, abgesehen davon steige das Risiko, dass dann die Gemeinde (und nicht das Land) von Betroffenen verklagt werde. Erst im November werde das Finanzamt die Daten für die rund 3000 Grundstücke bereitstellen; bisher lägen die Bewertungen für 80 Prozent der Grundstücke vor.
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Zumindest für ein paar Hausbesitzer könnte eine Entlastung eintreten, wenn ein Antrag der CDU-Fraktion beschlossen wird: Straßen und Wege, die vor dem 1. Januar 1980 angelegt wurden, sollen auch dann nicht mehr mit Erschließungsbeiträgen (90 Prozent der Kosten) belegt werden, wenn die Gemeinde bis dahin dafür noch überhaupt keine Beiträge verlangt hat. Sie sollen stattdessen als „vorhandene Straßen“ gelten, für die nach dem Kommunalabgabengesetz abgerechnet wird. Den Anliegeranteil dafür übernimmt neuerdings das Land. Der Hauptausschuss soll im September beraten.
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