Siegen. Für 17 illegale Schmuggeltransporte haben sich fünf Siegener bezahlen lassen. Das wirft die Staatsanwaltschaft den Männern vor.

Fünf Siegener müssen sich wegen Menschenschmuggel ab Donnerstag, 7. März, vor dem Landgericht Siegen verantworten. Die Angeklagten sollen zwischen September 2022 und August 2023 syrische und türkische Geflüchtete ohne gültige Ausweisdokumente über die tschechische Grenze nach Deutschland geschleust haben. Teilweise seien die Fahrten auch in die Slowakei gegangen. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Angeklagten und einer unbekannten Person gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vor.

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Es soll sich um insgesamt 17 Schmuggeltransporte handeln. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft. Pro Person sollen die Angeklagten bis zu 2500 Euro erhalten haben, so die Staatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung. Alle Angeklagten leben in Siegen und sind ledig. Ein 26-jähriger Syrier gilt als Hauptbeschuldigter. Er soll die Fahrer für die Schleuserfahrten rekrutiert haben und auch selbst gefahren sein. 15 Schleuserhandlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Siegen: „Pilotfahrer“ warnt Transporter mit Geflüchteten an Bord vor Kontrollen

In einigen Fällen soll der Mann, der auch in dem Mordprozess der getöteten 23-Jährigen aus Netphen vor Gericht steht, bei den Schleusertouren als „Pilotfahrer“ agiert haben. Der 26-Jährige soll mit einem in Siegen gemieteten Auto vor dem Schleuserfahrzeug mit den illegal nach Deutschland einreisenden Männern, Frauen und Kindern gefahren sein, um den Fahrer des Schleuserwagens vor Polizeikontrollen zu warnen.

Strafen für Schleuser

Laut §95 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist die unerlaubte Einreise von Ausländern nach Deutschland strafbar. Wer Personen, die in Deutschland keinen Aufenthaltstitel besitzen, bewusst bei der illegalen Einreise unterstützt, begeht eine Straftat, sofern er für seine Hilfe eine Gegenleistung annimmt oder wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer als Schleuser handelt. Die Hilfe der Schleuser besteht zum Beispiel aus Autofahrten oder Begleitung zu Fuß, Bereitstellen falscher Papiere und Informationen zum Asylverfahren sowie Organisation der Route, Unterbringung und Versorgung.

Die vier Mitangeklagten im Alter zwischen 26 und 32 Jahren haben bei den Touren laut Anklage in unterschiedlicher Besetzung als Fahrer fungiert. Dafür benutzten sie nicht ihre Privatfahrzeuge, sondern verschiedene Mietfahrzeuge. Laut Staatsanwaltschaft könnten sogar noch weitere Fahrer involviert worden sein. Manche Fahrer konnten bislang noch nicht identifiziert werden.

Siegen: Menschenschmuggler seien vor Polizei geflüchtet

In einem Fall sollen der Hauptbeschuldigte und ein Angeklagter einen Transporter in Siegen gemietet haben, mit dem sie insgesamt 23 syrische Geflüchtete über die Grenze brachten. Laut Anklageschrift bekamen die Geschleusten auf der Ladefläche des Transporters kaum Luft. In diesem Schleuserfall wurde die tschechische Polizei auf die Schmuggler aufmerksam. Die Angeklagten sollen vor der Polizei geflüchtet sein, bevor sie geschnappt wurden.

Die Angeklagten haben mehrere Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland gebracht, mit dem Ziel, sich eine regelmäßige Einnahmequelle zu verschaffen.
Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft den fünf Angeklagten gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vor.

Die Polizei stellte fest, dass die Angeklagten die Schleuser ohne gültige Papiere nach Deutschland brachten. Abgesetzt wurden die Passagiere häufig nachts, unmittelbar hinter der Grenze, in Leipzig. Abgeholt wurden sie in den meisten Fällen in Prag, in manchen auch in Bratislava. Von dort aus sollen die Angeklagten bei Frauenstein die Grenze überquert haben.

Siegener Menschenschmuggler haben bis zu fünfstellige Summen erhalten

Während der Taten sollen die immer zu zweit agierenden Angeklagten per Telefon und WhatsApp kommuniziert haben. Der Fahrer hat in Deutschland dann ein Video von den Passagieren anfertigen lassen. In diesem mussten die Geschleusten bestätigen, dass sie die Grenze zu Deutschland übertreten haben. Ein Mobiltelefon der Angeklagten konnte sichergestellt werden.

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Für den Menschenschmuggel sollen die Angeklagten einen hohen Geldbetrag erhalten haben, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Hauptbeschuldigte soll durch den Schmuggel knapp 28.500 Euro erlangt haben. Ein Angeklagter soll knapp 17.300 Euro und die anderen drei Angeklagten um die 1000 bis 3000 Euro erhalten haben, so die Staatsanwaltschaft.

Siegen: Folgetermin findet Anfang April 2024 statt

Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten und ihren Verteidigern beim Auftaktprozess am Donnerstag die Möglichkeit eröffnet, sich zu äußern, wovon die Angeklagten und deren Verteidiger keinen Gebrauch gemacht haben. Stattdessen führten die Verteidiger ein Rechtsgespräch mit Kammer und Staatsanwaltschaft. Der zweite Gerichtstermin ist für den 2. April im Landgericht Siegen vorgesehen.