Siegen. Dass die lahmgelegte Kfz-Zulassungsstelle nach der Cyberattacke wieder arbeiten kann, hat beim Kreis Siegen-Wittgenstein „alleroberste Priorität“

Während die Verwaltungen von Kreis und Kommunen in immer mehr Bereichen wieder arbeitsfähig werden - zumindest eingeschränkt -, bleibt die Kfz-Zulassungsstelle das aktuell größte Sorgenkind des Kreises. Menschen, die in Siegen-Wittgenstein wohnen, können derzeit aufgrund der wegen des Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT weiterhin abgeschalteten Computersysteme Autos schlicht nicht an- und ummelden. „Das Thema hat für die Kreisverwaltung alleroberste Priorität“, versichert deren Pressesprecher Thorsten Manges. Man arbeite mit Nachdruck daran, kurzfristig Lösungen zu finden, sei dazu in Gesprächen mit Bezirksregierung Arnsberg und NRW-Landesregierung.

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Die Beschäftigten der Zulassungsstelle sind an der St-Johann-Straße vor Ort - das Führerscheinwesen funktioniert. Das Problem bei der An- und Ummeldung von Fahrzeugen ist, anders als bei vielen anderen Verwaltungsvorgängen, dass die Kommunen von hier aus auf eine bundesweite Datenbank zugreifen müssen. Neuzulassungen, Halterwechsel, Abmeldungen, technische Veränderungen und weitere Daten werden im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert. Das ZFZR ist die digitale Schnittstelle zwischen den Zulassungsbehörden, den Versicherungen und den technischen Überwachungsinstitutionen. Daten von dort auszulesen und dorthin zu übermitteln, funktioniert ohne die aus Sicherheitsgründen abgeschalteten IT-Systeme nicht, derer sich auch die Zulassungsbehörden der betroffenen Landkreise in Südwestfalen bedienen.

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Bürgerinnen und Bürgern, die ein Auto gekauft haben und es bewegen wollen, etwa vom Händler nach Hause, können das bislang nur über Umwege tun: Entweder sie besorgen sich ein Kurzzeit-Kennzeichen, maximal fünf Tage gültig, etwa bei der Verbandsgemeinde Kirchen, die von der Cyberattacke nicht betroffen ist. Gleiches gilt auch für Ausfuhrkennzeichen (wir berichteten). Oder: Das Auto wird bis auf Weiteres auf Verwandte oder enge Freunde zugelassen, die in einem nicht betroffenen Landkreis wohnen, und später dann den Halterwechsel melden.