Siegen. Ampel-Koalition will Cannabis legalisieren. Wo Anbau, Verkauf und Konsum in Siegen und Siegerland möglich sein könnten, zeigt die „Bubatzkarte“.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung gebilligt. Bis Ende 2023 soll das Gesetz in Kraft treten. Die Marihuana-Pflanze soll demnach dann von nicht gewinnorientierten Anbauvereinigungen („Cannabis-Clubs“) angebaut und verkauft werden können. Für diese Clubs sollen gesetzliche Vorgaben ebenso gelten wie Mindestabstandsregeln (200 Meter) zu bestimmten Einrichtungen – Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze. Die gelten auch für den Konsum: Wo Kinder und Jugendliche sich regelmäßig aufhalten, darf ebenso wenig gekifft werden wie auf öffentlich zugänglichen Sportstätten, in Fußgängerzonen und eben näher als 200 Meter an den Cannabis-Clubs.
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Dazu sind noch einige Fragen offen – zum Beispiel die Kontrolle dieser Regeln, die ja auch noch nicht gelten. Was das in der Praxis bedeuten könnte, hat das soziale Netzwerk „Kowelenz.social“ für Koblenz und Umgebung in der sogenannten „Bubatzkarte“ visualisiert, „Bubatz“ ist ein Szenewort für Cannabis. In der – unvollständigen – Karte sind Gebiete rot gekennzeichnet, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf und innerhalb derer auch keine Anbauvereinigungen zugelassen sind. Die Ersteller haben aus öffentlich verfügbaren Informationen zusammengetragen, wo sich in Deutschland entsprechende Einrichtungen befinden und 200-Meter-Radien darum gezogen.
Laut Bubatzkarte gibt es im Siegerland Innenstädte, in denen gekifft werden könnte
Die Siegener Innenstadt zum Beispiel ist ziemlich rot; legaler Cannabiskonsum wäre demnach an den einschlägig bekannten Orten nicht zugelassen: Bertramsplatz (Bluebox in der Nähe) oder Oranienpark/Weiß-Flick’sches Grundstück (Spielplatz auf dem Gelände) beispielsweise. Im Bereich Effertsufer und Schemscheid, am Kaisergarten oder im Bereich der Hufeisenbrücke am Siegener Bahnhof hingegen könnte es legal werden. Auch die Uni-Campus Adolf-Reichwein- (AR) und Paul-Bonatz-Straße (PB) am Haardter Berg in Weidenau wären von diesen derzeit kursierenden möglichen Verboten nicht betroffen.
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Die Neunkirchener Innenstadt käme als „Konsumfläche“ zu großen Teilen in Frage, ebenso das Wilnsdorfer Zentrum und größere Teile der Freudenberger Innenstadt. Im Netphener Zentrum gilt bekanntlich eine Allgemeinverfügung, die Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit untersagt, Cannabis wäre unabhängig davon hier ebenfalls untersagt. Die zentralen Lagen von Kreuztal und Hilchenbach sind ebenfalls rot hinterlegt. Der künftige Kulturelle Marktplatz als potenzieller Aufenthaltsort vieler Jugendlicher ist – wie mutmaßlich viele weitere Bereiche – in der „Bubatzkarte“ noch nicht berücksichtigt; Dahlbruch ist fast komplett frei von dem potenziellen Verbot.