Siegen. 15 Prozent haben ihre Grundsteuererklärung in Siegen nicht abgegeben. Das Finanzamt wird den Wert ihrer Immobilien nun schätzen.

Im Finanzamt Siegen sind bisher 108.588 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das sind 85 Prozent der erwarteten 128.029 Erklärungen. „Davon wurden rund 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Christiane Pfender-Stracke, Leiterin des Finanzamts Siegen. „Die Frist ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten.“

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Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt, geschätzt. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, betont die Leiterin des Finanzamtes.

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Neue Steuerbescheide kommen für 2025

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich. Auch die Unterstützungsangebote auf www.grundsteuer.nrw.de und die telefonische Hotline unter 0271/4890-1959, von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, stehen weiterhin zur Verfügung.

Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

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Kommunen sollen nicht mehr Grundsteuer einnehmen

Es sei beabsichtigt, die Grundsteuer „aufkommensneutral“ zu reformieren, heißt es in der Mitteilung des Finanzamtes. Das Ministerium der Finanzen werde daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen werden.

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