Siegen. Von der 75-Kilometer-Grenze ist Siegen-Wittgenstein betroffen. Der IHK-Verkehrsausschuss fordert Ausnahmen für die Durchfahrt durch Lüdenscheid.
„Wir bedienen im Hygiene- und Sanitärbereich Kunden in einem Umkreis von rund 250 Kilometern. Ein Schwerpunkt ist das Ruhrgebiet. Das geplante Lkw-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid bereitet uns deshalb große Bauchschmerzen!“ Jochen Konradt von der Wilhelm Klein GmbH in Wilnsdorf steht mit seinen Sorgen nicht alleine. Das zeigte die jüngste Sitzung des IHK-Verkehrsausschusses deutlich.
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Abwägung mit Interessen der regionalen Wirtschaft
Grundsätzlich wurde von den Unternehmensvertretern Verständnis für die Bemühungen der Lüdenscheider Stadtverwaltung geäußert, die Belastungen von Anwohnern durch überregionalen Schwerlastverkehr zu reduzieren. „Am Ende ist es eine Abwägung zwischen den verständlichen Belangen der Menschen in Lüdenscheid, die unter den Belastungen des Durchgangsverkehrs seit dem Tag der Vollsperrung der A 45 leiden, und den ebenso wichtigen Interessen der regionalen Wirtschaft“, hob Ausschussvorsitzender Michael Kröhl (Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG) hervor.
Ab dem 10. Juni sollen die A-45-Umleitungsstrecken durch Lüdenscheid und die B 54 im Stadtteil Brügge für große Teile des Lkw-Verkehrs gesperrt werden. Zulässig ist die Durchfahrung dann nur noch, wenn sich ein Belade- oder Zielort des Transportes im Stadtgebiet Lüdenscheids befindet oder aber der Erstbeladeort und ein weiterer Entladeort nicht weiter als 75 Kilometer Luftlinie auseinanderliegen. Darüber hinaus können in bestimmten Fällen Ausnahmen beantragt werden – beispielsweise, wenn der Belade- oder ein Zielort sich in einer unmittelbaren Nachbarkommune Lüdenscheids befindet. Auch die Versorgung der Bevölkerung mit verderblichen Lebensmitteln rechtfertigt eine Ausnahme. Ebenso die Notwendigkeit, ein Schiff termingerecht zu be- oder entladen.
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Auch wenn alternative Fahrstrecken „unbillige Härten“ darstellen, sollen Ausnahmen beantragt werden können. Michael Kröhl sieht die Regelungen kritisch: „Es muss sichergestellt werden, dass bestehende Wertschöpfungsverflechtungen und gewachsene regionale Wirtschaftsstrukturen innerhalb Südwestfalens durch eine starre 75-Kilometer-Vorgabe nicht gefährdet werden.“
Nach Sprengung der Rahmede-Talbrücke für kleinräumigeres Umfahrungskonzept
Gemeinsam mit weiteren IHKs sowie dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen sei man an die Stadtverwaltung herangetreten, um eine Verbesserung der bislang vorgesehenen Regelungen zu erzielen, hob IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer hervor. „Wo wirtschaftliche Härten Existenzen bedrohen und dies zweifelsfrei dargelegt werden kann, müssen ebenso Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot möglich sein.“ Wichtig sei zudem, dass Genehmigungsverfahren und polizeiliche Kontrollen so pragmatisch und zügig wie möglich gestaltet werden.
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Die IHK Siegen hatte bereits vor Wochen vor weitreichenden Folgen des Lkw-Durchfahrtsverbotes gewarnt und ein kleinräumiges Umfahrungskonzept gefordert.
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