Burbach. Absage für Bordell: Es wird kein Laufhaus in der ehemaligen Siegerlandkaserne auf der Lippe in Burbach geben.

Das teilte die Geschäftsführung der Gewerbepark Siegerland GmbH, der Eigentümerin des einstigen Liegenschaft der Bundeswehr, am Freitag, 2. Juni, Bürgermeister Christoph Ewers telefonisch mit.

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Laut Angaben der Gemeindeverwaltung sei man demnach nicht mehr „von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ des Betreibers überzeugt, hieß es. Jetzt wolle man einen Antrag zur Nutzungsänderung für den Betrieb eines weiteren Boarding House beim Kreis Siegen-Wittgenstein einreichen.

Bauarbeiten in Burbach: William Knaf wollte eigentlich das Laufhaus in der ehemaligen Siegerlandkaseren betreiben. (Archivbild)
Bauarbeiten in Burbach: William Knaf wollte eigentlich das Laufhaus in der ehemaligen Siegerlandkaseren betreiben. (Archivbild) © Westfalenpost | Rolf Hansmann

„Aus Sicht der Gemeinde ist dies eine gute Nachricht“, sagt Christoph Ewers. Die Diskussionen in den vergangenen Monaten hätten gezeigt, dass ein solches Etablissement von dem Großteil der Bürgerschaft in Burbach nicht gewünscht sei. „Die Verwaltung hat zudem klar ihre Position zum Ausdruck gebracht, dass der Standort nahe einer Flüchtlingseinrichtung in keinster Weise geeignet ist, um ein Laufhaus einzurichten.“ Zudem sei die Verwaltung der Auffassung, „dass eine solche Einrichtung auch für die weitere Entwicklung des Gewerbeparks schädlich wäre. Insofern bin ich sehr froh, dass die Geschäftsführung des Gewerbeparks die Zusammenarbeit mit dem Bordell-Betreiber beendet hat.“

Burbach reichte Klage gegen Nutzungsänderung ein

Eigentlich hatte die Gemeinde Burbach nach Auszug der Bundeswehr einen Bebauungsplan für die ehemalige Siegerlandkaserne aufgestellt, der derartige „Vergnügungsstätten“ ausschließe. Zuletzt jedoch wertete die Rechtsprechung ein Laufhaus als einen „nicht störenden Gewerbebetrieb“, wodurch der Weg für einen Nutzungsänderungsantrag des Betreibers frei war, dem sich der Kreis Siegen-Wittgenstein gezwungen sah zuzustimmen.

Aufgrund der Nähe zu einer von der Gemeinde angemieteten Flüchtlingsunterkunft hat nicht nur die Kommune gegen die Nutzungsänderung Klage eingereicht, auch die Kirchengemeinden in Burbach haben sich eindeutig gegen den Standort des Laufhauses ausgesprochen und öffentlich Stellung bezogen.

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