Siegen. Das Urteil um zwei internationale Drogenschmuggler im Siegener Landgericht ist gefallen. Die zuständige Richterin zeigte nur wenig Verständnis.

Im vergangenen September wurden während einer Razzia über 30 Kilogramm Cannabis und Haschisch in einem BMW X6 auf den Parkplätzen des Cafe del Sol von der Polizei sichergestellt – nach mehreren Verhandlungstagen ist nun das Urteil vor dem Landgericht Siegen gefallen.

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Drogenring aufgedeckt

Die Polizei hatte nach monatelanger Observation einen internationalen Drogenring aufgedeckt und dabei auch die beiden Angeklagten auf den Parkplätzen des Cafe del Sol festgenommen. Die Täter hatten zuvor bei einer Kurierfahrt von Barcelona nach Siegen 30 Kilogramm Haschisch ins Land gebracht. Während des laufenden Drogengeschäfts flog der illegale Handel mit Betäubungsmitteln jedoch auf und die Polizei beschlagnahmte eine beachtliche Menge an Marihuana.

Die Anklage ist Teil eines größeren Verfahrens gegen die organisierte Betäubungsmittelkriminalität. Ein justizbekannter Auftraggeber, den die Polizei schon seit Längerem observiert, hatte die beiden Männer für den Drogenschmuggel angeheuert. Der 25-jährige Täter hat Drogen von dem Auftraggeber erhalten, für ihn damit gehandelt und dafür Geld in Höhe von rund 10.000 Euro bekommen.

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Lange Haftstrafen

Die Angeklagten hatten bereits in den ersten Verhandlungsrunden den Drogenschmuggel im großen Stil vollumfänglich zugegeben, daher entschied sich Richterin Elfriede Dreisbach für ein Strafmaß, das in der Mitte der Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft liegt.

Die beiden Täter müssen wegen Einführung, Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln in beträchtlichen Mengen Freiheitsstrafen in Höhe von 4 Jahren und 6 Monaten sowie 3 Jahren und 10 Monaten antreten – die Länge der Haftstrafen weicht unter anderem voneinander ab, weil einer der Angeklagten in einem weiteren Fall mit unterschiedlichen Drogen, wie Cannabis und THC handelte und dabei aufflog.

Die Richterin begründete ihre Bewertung der Haftstrafen mit den gefüllten Vorstrafenregister der Täter. „Wir haben hier trotz der Geständnisse keine minderschweren Fälle vorliegen“, betont Dreisbach.

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Viele Vorerfahrungen mit Drogen

Die Angeklagten hätten aufgrund ihrer langen Drogenvergangenheit schon einige Erfahrungen im illegalen Betäubungsmittelhandel gemacht, daher müsse sich dies in Kombination mit den vielen Vorstrafen auch in der Bestrafung deutlich machen, erklärt Elfriede Dreisbach. Dazu sei besonders im Falle des 25-Jährigen zwar der Wille zu einem Drogenentzug da, dieser aber noch nicht begonnen worden.

Während der Haftbefehl beim 25-jährigen Verurteilten wegen Rückfallgefahr bestehen bleibt, muss der 22-jährige Täter seine Haftstrafe nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, unmittelbar antreten. Die Gnadenfrist gibt dem werdenden Vater die Möglichkeit, die Geburt seines erstes Kindes persönlich mitzuerleben.

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