Siegen. Für eine Waffenverbotszone in der gesamten Siegener Innenstadt reicht die Zahl der Fälle nicht aus. Die Polizei-Präsenz wird aber erhöht.

Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Waffenverbotszone für die gesamte Siegener Innenstadt liegen nicht vor. Das hat eine Prüfung der Kreispolizeibehörde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ergeben.

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Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Februar hatte der Abteilungsleiter der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein, Leitender Polizeidirektor Bernd Scholz, gesagt, dass die Einrichtung einer Waffenverbotszone in der Siegener Innenstadt geprüft werde. Ausschlaggebend war der landesweite Anstieg von Messerangriffen. Eine Waffenverbotszone kann eingerichtet werden, wenn eine Gefahrenprognose zu dem Ergebnis kommt, dass „das sachverhaltstypische Risiko das allgemeine Lebensrisiko erheblich übersteigen muss“ – so steht es in der Verordnung.

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Überwiegend „Zufallsfunde“ bei Durchsuchungen

Im gesamten Kreisgebiet sind die Fallzahlen der Messerangriffe seit der statistischen Erfassung im Jahr 2020 von 50 auf nunmehr 83 Fälle im Jahr 2022 gestiegen. In der Stadt Siegen konnte dieser Anstieg ebenfalls beobachtet werden. Hier stieg die Anzahl der Delikte von 16 auf 56 Fälle. Ausschlaggebend für die Prüfung einer Waffenverbotszone ist allerdings, dass von diesen 56 Delikten lediglich 13 Fälle im öffentlichen Raum stattfanden und somit dem Bereich der Straßenkriminalität zuzuordnen sind.

Das ist erlaubt, das ist verboten

In einer Waffenverbotszone ist das Mitführen von Waffen – auch nicht Reizgas oder „Pfefferspray“ – nicht erlaubt. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass Pistolen und Messer aller Art außerhalb von Waffenverbotszonen ohne weiteres zugelassen sind, wie Stefan Pusch, Sprecher der Kreispolizeibehörde, bestätigt.

Im Waffengesetz sind Waffen aufgelistet, die generell verboten sind – dazu gehören neben bestimmten Arten von Schusswaffen auch Teleskop-Schlagstöcke. Ebenso aufgelistet ist eine Reihe von Waffen, deren Besitzer einen Waffenschein benötigen.

„Nicht jedes Messer ist ein verbotener Gegenstand“, erklärt Stefan Pusch weiter. So dürfen Taschenmesser und (Teppich-)Cutter außerhalb von Waffenverbotszonen mitgeführt werden. Grundsätzlich tabu sind beidseitig geschliffene Messer, Messer ab einer bestimmten Klingenlänge und Einhandmesser – wobei es für letztere Ausnahmen gibt: für Pilzesammler oder Dachdecker zum Beispiel.

Eine weitere Auswertung führte zu 15 Sachverhalten, bei denen eine Waffe oder ein Messer mit Angriffsabsicht geführt wurde. Weiterhin sind 21 Straftaten und fünf Ordnungswidrigkeiten erfasst worden, bei denen eine Waffe oder ein Messer mitgeführt wurden. „Hierbei handelte es sich überwiegend um Zufallsfunde“, berichtet die Polizei weiter. Entdeckt wurden die Waffen bei anderen Straftaten wie (Laden-)Diebstählen, bei denen die Personen im Anschluss durchsucht wurden.

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Keine „erheblich gesteigerte Gefahr des allgemeinen Lebensrisikos“

Dazu kommen noch weitere Vorfälle, die sich am oder im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofs ereignet haben. Dort waren – im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei – temporäre Waffenverbotszonen an Wochenenden eingerichtet worden. Sechs Mal wurden Waffen oder Messer sichergestellt, mit denen jemand angegriffen werden sollte. In 51 weiteren Fällen wurden Waffen oder Messer mitgeführt, ohne dass sie benutzt wurden.

Leitender Polizeidirektor Bernd Scholz stellt fest, dass die Situation in der Siegener Innenstadt nach näherer Betrachtung „nicht besorgniserregend“ sei: „Dieses detaillierte Auswertungsergebnis verschafft uns Klarheit.“ Die Grundlagen für die Einrichtung einer Waffenverbotszone seien nicht gegeben. Die geforderte „erheblich gesteigerte Gefahr des allgemeinen Lebensrisikos“ liege nicht vor.

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Mehr sichtbare Polizeipräsenz in Siegener Innenstadt

Für Landrat Andreas Müller genießt die Sicherheit in der Siegener Innenstadt aber auch künftig höchste Priorität: Das Projekt „Sichere Innenstadt Siegen“ sei nun „behördenstrategisches Ziel in die Verantwortung des Leitungsstabes der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein. Die sichtbare polizeiliche Präsenz werde noch einmal erhöht, die bereits bewährten gemeinsamen Einsätze mit dem Siegener Ordnungsamt und der Bundespolizei würden verstärkt. „Das ist zwar ein enormer Kraftakt, den wir aber stemmen werden.“ Die Kreispolizeibehörde werde die Entwicklung der Fallzahlen im Auge behalten, um im Bedarfsfall erneut die Prüfung anzustoßen zu können, welche Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit in der Siegener Innenstadt auch künftig zu gewährleisten.

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