Kreuztal/Hagen. Vor gut einem Jahr sollte die Hauptverhandlung gegen eine Kreuztaler Hundehändlerfamilie beginnen. Das ist der Stand der Dinge.

Ein Jahr ist es jetzt her, dass der Prozess gegen die Kreuztaler Hundehändlerfamilie und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Hagen beginnen sollte. Vom „größten aufgedeckten Fall illegalen Welpenhandels in Deutschland“ sprach die Tierschutzstiftung „Vier Pfoten“ damals. Wirklich eröffnet wurde die Hauptverhandlung aber nie. Es gab Vertagungen wegen Erkrankungen, eine Verurteilung zu einer Geldbuße in einem abgetrennten Verfahren gegen einen Angeklagten, schließlich einen Befangenheitsantrag gegen die 1. große Jugendstrafkammer, vor der verhandelt wird, weil einer der Angeklagten zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war.

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Tierarzt wird als neuer Sachverständiger hinzugezogen

Aktuell, so die Pressestelle des Landgerichts Hagen, werde ein weiterer Beweisbeschluss ausgeführt. Ein tierärztlicher Sachverständiger soll hinzugezogen werden – ein neuer, nachdem ein Angeklagter gegen den zuvor benannten Sachverständigen einen Einwand erhoben hatte, dem das Gericht gefolgt ist. Darüber hinaus würden weitere Ermittlungen angestellt. „Wir haben da noch Klärungsbedarf.“

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Verfahren mit immer noch 17 Beteiligten

Wann die Hauptverhandlung neu terminiert wird, ist offen. „Vielleicht können wir das Verfahren doch etwas entschlacken.“ Immerhin 17 Beteiligte gibt es derzeit noch – für Verfahren dieser Größenordnung eignet sich beim Landgericht Hagen nur ein einziger Sitzungssaal; auch das macht die Terminierung schwierig. Durch die Strafverfolgung werden die gesetzlichen Verjährungsfristen unterbrochen. Die „absolute Verfolgungsverjährung“, die nach der doppelten Zeit der gesetzlichen Verjährung eintritt, sei „noch weit weg“, sagt der Sprecher des Landgerichts. Nur in einem Anklagepunkt gegen einen Angeklagten könne die Verjährung eintreten.

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Die Taten, für die sich der mittlerweile 71-jährige Kreuztaler, seine Familienangehörigen und weitere Mittäter verantworten sollen, führen zurück in die Jahre 2010 bis 2015. Am 14. Dezember 2016 wurde der Betrieb in Buschhütten nach einem Polizeieinsatz geschlossen, 105 Hunde wurden herausgeholt und bei anderen Pflegestellen untergebracht.

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Anklage: „Gewerbsmäßiger Bandenbetrug“

Zugelassen hatte die 1. große Jugendstrafkammer die Anklage in 70 Fällen, in denen aus Polen, Tschechien oder Ungarn stammende Hundewelpen als aus deutscher Zucht stammend verkauft wurden: Bulldoggen, Labradoodle, Beagle, Golden Retriever, Berner Sennenhunde, Mini-Dackel, West Highland Terrier und mehr, für insgesamt 55.000 Euro. Die Tiere sollen teilweise krank gewesen sein. 101 Hunden sollen Schmerzen zugefügt worden sein, weshalb auch Straftaten gegen das Tierschutzgesetz angeklagt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte auch eine Tierärztin angeklagt, die aber – so das Gericht – selbst von den anderen Angeklagten getäuscht worden sei: Als mögliches Strafmaß nannte das Gericht Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Mehrere Familienmitglieder waren in Untersuchungshaft genommen worden, den, der Hauptangeklagte sogar für vier Monate.

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Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft das Hundehändler-Ehepaar, eine Tochter, ein Sohn und dessen Lebensgefährtin, einen weiteren Händler aus Hagen und eine Vermittlerin wegen „gewerbsmäßigen Bandenbetruges“, ebenso eine Tierärztin – gegen die die Anklage allerdings nicht zugelassen wurde, weil das Gericht sie selbst zu den Getäuschten zählte. Ursprünglich ging es sogar um mehr als 100 Fälle. Im Verlauf der Ermittlungen und auch jetzt vor Gericht spielt die Ermittlung des Schadens eine wichtige Rolle: Es geht um die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der eben nicht aus eigener Zucht stammenden, sondern aus Osteuropa importierten Welpen.

Kreis Siegen-Wittgenstein klagt auf 90.000 Euro

Anfang 2022 hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg elf Klagen der Kreuztaler Hundehändler gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein zurückgewiesen. Der Kreis hatte ihnen die weitere Hundehaltung verboten und von ihnen 90.000 Euro für die anderweitige Unterbringung der Tiere verlangt.

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