Kreuztal/Hagen. Bis 1. Juli hat das Landgericht Hagen Termine gegen die Kreuztaler Hundehändlerfamilie angesetzt. Sie soll die Welpen auch gequält haben.

Gut fünf Jahre nach der Razzia in Buschhütten steht die Hundehändlerfamilie aus Buschhütten vor Gericht. Am Freitag, 1. April, beginnt beim Landgericht Hagen ein Prozess, der mit einer nicht genannten Zahl von Verhandlungstagen bis zum 1. Juli angesetzt ist.

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Wegen gewerbsmäßigen Betrugs beim Verkauf von Hundewelpen müssen sich sieben Angeklagte verantworten. Drei der Angeklagten werden außerdem Straftaten nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen.

55.000 Euro für „deutsche“ Welpen aus dem Ausland

Die Angeklagten sollen im Zeitraum von 2010 bis 2015 in insgesamt 70 Fällen aus dem Ausland, insbesondere aus Polen, Tschechien oder Ungarn stammende Hundewelpen als aus deutscher Zucht stammend verkauft haben, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Hagen. Da der Wert der verkauften Welpen aufgrund ihrer tatsächlichen Herkunft geringer gewesen sein soll, als der Wert nach ihrer vorgespiegelten Herkunft, sollen die Käufer einen Schaden erlitten haben. Teilweise sollen die verkauften Hunde auch krank gewesen sein.

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Es sollen Welpen der Rassen Französische Bulldogge, Englische Bulldogge, Labradoodle, Beagle, Labrador, Golden Retriever, Berner Sennenhund, Cane Corso, Minidoodle, Goldendoodle, Do-Khyi, Shorty Bull, Mini-Dackel, West Highland Terrier und Shitzu an Käufer aus ganz Deutschland zu Preisen zwischen 250 und 1.200 Euro verkauft worden sein. Insgesamt sollen die Angeklagten hierdurch gut 55.000 Euro an Einnahmen erzielt haben.

Anklage spricht von „Betrugsbande“

Der Angeklagte Karl F. (70 Jahre) aus Kreuztal soll am Verkauf von 55 Welpen, seine Ehefrau Sabine J. (57 Jahre) als offizielle Betreiberin der Zucht am Verkauf von 46 Welpen, deren gemeinsame Tochter Victoria F. (27 Jahre) am Verkauf von 27 Welpen, deren gemeinsamer Sohn Michael F. (33 Jahre) am Verkauf eines Welpen und dessen damaliger Lebensgefährtin Elisabeth N. (31 Jahre) am Verkauf von sieben Welpen beteiligt gewesen sein. Sie sollen gewerbsmäßig und als Mitglieder einer Betrugsbande gehandelt haben, wobei den einzelnen Angeklagten zu verschiedenen Taten teilweise Mittäterschaft und teilweise nur Beihilfe vorgeworfen wird.

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Die Hunde sollen überwiegend aus Polen stammen und dabei mindestens teilweise über den damals in Hagen lebenden Roman G. (48 Jahre) bezogen worden sein. Diesem wird selbst ein betrügerischer Verkauf von Hundewelpen in sieben Fällen vorgeworfen. Die weitere Angeklagte Gabriele B. (64 Jahre) aus Mömbris soll als Vermittlerin von Hunden in 19 Fällen am betrügerischen Verkauf von Hundewelpen beteiligt gewesen sein, wobei sie die Hunde teils direkt von Roman G. und teils von Michael F. bezogen haben soll.

Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren denkbar

Aufgrund der Haltungsbedingungen der Hunde, die bei einer Durchsuchung des Hofes am 14. Dezember 2016 in Kreuztal zu Tage getreten seien, wird Karl F. und Sabine J. in 25 Fällen sowie Michael F. in 17 Fällen zudem vorgeworfen, einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben; das ist ein strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Den Angeklagten Karl F., Sabine J., Victoria F., Michael F. und Elisabeth N. droht im Falle einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges nach dem Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren. Erweist sich die Bildung einer Bande nicht, droht ihnen ebenso wie Roman G. und Gabriele B. bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges in der Regel eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für die Straftaten nach dem Tierschutzgesetz sieht das Gesetz in der Regel eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

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Prozess vor Jugendstrafkammer

Alle Angeklagten sollen nicht vorbestraft sein und befinden sich auf freiem Fuß. Das Verfahren werde vor der großen Jugendstrafkammer geführt, da die heute 26-jährige Mitangeklagte Victoria F. bei einem Teil der ihr vorgeworfenen Taten noch nicht 21 Jahre alt war, heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter.

70 Fälle in Hauptverhandlung – 31 weitere Fälle nicht zugelassen

Neben den von der Kammer zur Hauptverhandlung zugelassenen 70 Fällen führte die ursprüngliche Anklageschrift weitere 31 Fälle an, deren Zulassung die Kammer auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse und des Sachverständigengutachtens abgelehnt hat. In diesen Fällen geht die Kammer davon aus, dass ein Betrug auch in einer Hauptverhandlung nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit beweisbar wäre. Teilweise sei schon nicht nachweisbar, dass die verkauften Hunde aus dem Ausland und nicht aus eigener Zucht stammten oder dass die Käufer über eine etwaige ausländische Herkunft der Hunde getäuscht worden wären, weil die Herkunft der Hund im Verkaufsgespräch keine Rolle gespielt habe. In anderen Fällen sei ein Vermögensschaden bei den Käufern nicht nachweisbar, weil sich die gezahlten Kaufpreise in der Größenordnung des wahren Wertes eines aus dem Ausland stammenden Hundewelpen bewegten. Soweit einige dieser 31 Hunde nach dem Verkauf erkrankt seien, sei auch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar, dass diese Erkrankung bereits beim Verkauf vorlag, die Angeklagten diese Erkrankung erkannt hatten oder die Erkrankung einen Einfluss auf den Wert des Hundes hatte.

Tierärztin von Angeklagten getäuscht

Außerdem hat das Landgericht die Zulassung der Anklage gegen eine 52-jährige Tierärztin abgelehnt, die offizielle Mitbetreiberin der Zucht in Kreuztal gewesen und in den meisten Fällen als Bandenmitglied an den Taten beteiligt gewesen sein soll. Die Kammer ist allerdings nach den vorgelegten Ermittlungsergebnissen davon ausgegangen, dass die Tierärztin zwar offizielle Mitbetreiberin der Zucht war, jedoch nicht zum Kreis der Täter gehörte, sondern selbst von den anderen Angeklagten über deren betrügerisches Vorgehen getäuscht wurde.

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