Siegen. Die Zweitwohnungssteuer wird einige Prozentpunkte angehoben, damit mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in Siegen anmelden. Der Gedanke dahinter:

Die Zweitwohnungssteuer in Siegen wird angehoben. Das hat der Rat auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grüne, UWG, GfS, FDP, Linke und Volt am Mittwoch, 22. Februar beschlossen: Von 10 auf 15 Prozent der Nettokaltmiete, die dabei als Bemessungsgrundlage dient.

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Die Verwaltung soll die Betroffenen mit dem Steuerbescheid darauf hinweisen, die Wohnung als Erstwohnsitz umzumelden, heißt es in dem Antrag weiter – damit können die Personen Steuern sparen. Die Zweitwohnungssteuer sei als Anreiz gedacht, den Erstwohnsitz nach Siegen zu verlagern, so die Begründung – denn davon profitiert die Stadt. An die Zahl der Erstwohnsitze sind unter anderem Schlüsselzuweisungen des Landes gekoppelt, außerdem Konzessionsabgaben von Energielieferanten.

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Die Steuererhöhung selbst würde der Stadt zwar nur rund 45.000 Euro Mehreinnahmen in die Kasse spülen, haben die Fraktionen berechnet (aktueller Planansatz sind 90.000 Euro) – viel wichtiger aber seien die Effekte dieser Zuweisungen. Nachdem die Stadt Siegen vor einigen Jahren unter die „Großstadt-Grenze“ von 100.000 Einwohnern gerutscht war, wurde 2014 die Zweitwohnungssteuer eingeführt, um insbesondere Studierende dazu zu bringen, ihren Erstwohnsitz in Siegen anzumelden und Siegen formal wieder zur Großstadt zu machen. Dieses Problem hat Siegen aktuell nicht – die Bevölkerungszahl liegt bei rund 105.000 Menschen.