Netphen. Ein Mann aus Netphen erstellte pornografische Fotos und Videos von Kindern. Er verging sich an einem kleinen Mädchen. Nun ist das Urteil gefallen.

Ganz ruhig verfolgte der 31-Jährige Angeklagte die Urteilsverkündung. Er musste sich wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen verantworten. Die Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Elfriede Dreisbach verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamthaftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

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Netphen: Die schrecklichen Taten

Im März 2020 sei der Beschuldigte im Netphener Hallenbad mit dem Sohn einer Bekannten in die Umkleide gegangen, um sich umzuziehen. Dort habe der Angeklagte mit seinem Mobiltelefon ein Video und mehrere Fotos von dem unbekleideten Jungen gemacht. Darauf sei sein Genitalbereich zu erkennen gewesen. Der Junge war zur Tatzeit fünf Jahre alt.

Des Weiteren habe der Beschuldigte im Juli 2021 mehrere Fotos von der unbekleideten Nichte seiner damaligen Freundin gemacht. „Der Angeklagte hat die Kleidung des Mädchens hochgeschoben und ihren Genitalbereich fotografiert“, sagte Richterin Dreisbach.

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Im folgenden Dezember sei es außerdem in der Wohnung der Tante nach den Aussagen des Angeklagten auf der Couch zu „Doktorspielchen“ zwischen ihm und dem damals dreijährigen Mädchen gekommen. Den Missbrauch hat der Beschuldigte mit seinem Mobiltelefon gefilmt. „Darauf ist zu sehen, wie er sein erregtes Glied an dem unbekleideten Mädchen reibt“, schildert die Richterin. Der Angeklagte habe während des Prozesses ausgesagt, dass er häufiger erregt gewesen sei, wenn die Nichte beispielsweise auf seinem Schoss saß.

Netphen: Die Begründung des Gerichts

Die zwei minderjährigen Opfer verarbeiten die Folgen der Taten beide aktuell in einer Therapie. Das Gericht sah die Vorwürfe gegen den 31-Jährigen als erwiesen an und zeigte sich überzeugt, dass der Beschuldigte aus einer pädophilen Neigung heraus gehandelt habe. Es sprach den Angeklagten aufgrund der Herstellung von kinderpornografischen Material in vier Fällen und dem besonders schweren sexuellen Missbrauch eines Mädchens schuldig.

Zugunsten des Beschuldigten berücksichtigte das Gericht in seinem Urteil, dass er ein umfassendes Geständnis zu den Taten abgelegt habe und dem Gericht sein Mobiltelefon mit Aufnahmen freiwillig zur Verfügung stellte.

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Erschwerend bewertete das Gericht das junge Alter der Opfer und den Vertrauensmissbrauch. „Seine Bekannten haben ihm die mit ihnen verwandten Kinder anvertraut. Zu seinen Opfern hatte der Angeklagte ein gutes Verhältnis und sie haben ihm vertraut“, erklärt Richterin Dreisbach. Der Angeklagte sei außerdem bereits wegen des sexuellen Missbrauchs einer Siebenjährigen vorbestraft. Damals wurde die Strafe auf Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht riet dem Angeklagten, die Hilfsangebote im Vollzug wahrzunehmen, und empfahl aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte wegen einer ähnlichen Tat bereits vorbestraft ist, eine weitere therapeutische Unterbringung.

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