Siegerland. Experte der Verbraucherzentrale gibt Tipps fürs eigene Zuhause: Mit kleinen Änderungen bei alten Gewohnheiten ist oft schon viel geholfen.

Udo Sieverding von der Verbrauchschutzzentrale NRW hat einige Spartipps, wie im eigenen Haushalt Energie eingespart werden kann.

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Besser heizen

Kostengünstiger als eine komplette Heizungsumrüstung sei es, das eigene Heizverhalten zu optimiert. „Schon mit kleinen Änderungen kann viel gespart werden.“ Dafür sollte der Heizkörper regelmäßig entlüftet und freigehalten werden. Denn Staubablagerungen in und Vorhänge oder Möbel vor der Heizung mindern die Leistung. „Eine einfache Regel lautet, dass jeder Heizkörper gut zu sehen sein sollte, damit die Raumluft ihn ungehindert umströmen kann“, so der Experte.

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Außerdem sollten die Heizkörper regelmäßig entlüftet werden. Aber auch richtiges Steuern kann helfen, Geld zu sparen. „Viele Anlagen verfügen über eine Zeitsteuerung, die individuell eingestellt werden kann. Je schlechter ein Haus gedämmt ist, umso größer ist hierbei das Einsparpotenzial“, verrät Sieverding.

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Richtig dämmen

Auf die richtige Dämmung kommt es an: Der Wärmeschutz hilft beim Energiesparen und kann zusätzlich den Wert der Immobilie steigern. Zum einen entweiche weniger Wärme aus den Räumen, sodass weniger geheizt werden muss. Zum anderen sind die Wand-, Boden- oder Deckenoberflächen wärmer, so der Experte. Auch undichte Außentüren und Fenster vergrößern den Wärmeverlust. Die Verbraucherzentrale rät daher, die Dichtungen von Fenster und Türen zu überprüfen, um Heizverluste zu minimieren.

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Wasser sparen

Auch beim Wasserverbrauch kann gespart werden. „Schon wenn Gewohnheiten ein bisschen verändern werden, kann reichlich warmes Wasser eingespart werden.“ Die Verbraucherschutzzentrale rät dazu, kürzer zu duschen und das Wasser beim Einseifen abzustellen. Auch die Anschaffung eines Sparduschkopfs könne sich auszahlen. „Er kostet etwa 20 Euro und kann den Wasserverbrauch halbieren“, weiß der Experte.

Weitere Hilfen

Übersteigen die Kosten die finanziellen Möglichkeiten, haben Verbraucher einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, auch wenn sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen, erklärt der Verbraucherschützer. „Die Kosten für die Heizung gehören zum sozialrechtlichen Bedarf.“ Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen oder Rentner könnten Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.nrw

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