Netphen. Die katholische Kirchengemeinde bietet in Netphen eine neue Bestattungsform an. In jedem Quader befinden sich 24 verschließbare Kammern.

. Auf dem katholischen Friedhof an der Wiedichstraße wird auf einer Fläche von rund 150 Quadratmetern ein neues Bestattungsfeld eingerichtet. Nicht wie in vergangenen Zeiten mit Doppel- und Einzelgräbern oder Urnengräbern, sondern mit einem Urnensteinquader, in dem die Urnen mit der Asche von Verstorbenen untergebracht werden.

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Nur in Netphen gibt es konfessionelle Friedhöfe. „Alle anderen Friedhöfe im Kreis Siegen-Wittgenstein sind in kommunaler Verwaltung“, sagte Pastor Werner Wegener bei der Vorstellung des Urnensteinquaders. „Wir wollten eine neue Bestattungsform, denn auch dieser Friedhof geht langsam an seine Grenzen“, sagte Eberhard Vitt, Verwaltungsleiter der katholischen Kirchengemeinde St. Martin Netphen, „und so haben wir uns für diesen Urnensteinquader entschieden.“ Hierzu musste auch die Friedhofssatzung der Kirchengemeinde St. Martin Netphen für den katholischen Friedhof ergänzt und geändert werden.

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Festgelegt wurde eine Urnenwahlgrabstätte ohne Gestaltungsmöglichkeiten in einem Steinquader. So besagt der Paragraf 17 der Friedhofssatzung nun „Grabstätten ohne Gestaltungsmöglichkeiten gibt es auch für die Beisetzung als Urnenwahlgrabstätten ohne Gestaltungsmöglichkeiten in einem Steinquader.“

24 Kammern je Steinquader

Der von der Kirchengemeinde errichtete Steinquader besteht aus 24 Kammern. In einer Kammer können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht an einer solchen Urnenwahlgrabstätte wird anlässlich eines Todesfalls auf Antrag für die Dauer von 25 Jahren verliehen. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Nach Ablauf der Ruhezeit der letzten möglichen Beisetzung ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts nicht möglich.

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Der Steinquader, der aus Beton besteht, wird von der Kirchengemeinde errichtet und unterhalten. Die Kammer einer Urnenwahlgrabstätte wird mit einer von der Kirchengemeinde zur Verfügung gestellten Abschlussplatte verschlossen. Diese Abschlussplatte erhält außer dem Vornamen, dem Nachnamen, dem Geburtsjahr und dem Sterbejahr des Verstorbenen keine weitere Information. Der Nutzungsberechtigte ist für die Anbringung dieser Daten auf der Abschlussplatte zuständig. In Abstimmung mit der Kirchengemeinde kann der Nutzungsberechtigte einen Kerzenhalter und eine Vase anbringen lassen. Sowohl Blumenschmuck als auch Grablichter dürfen nicht an dem Steinquader angebracht, aufgestellt oder abgelegt werden. „Jeglicher Blumenschmuck oder Grablichter, die Trotzdem aufgestellt oder abgelegt werden, werden von der Kirchengemeinde abgeräumt und entsorgt“, sagte Eberhard Vitt.

Auch die Friedhofsgebührensatzung wurde geändert und der Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung angeglichen. So liegen die Gebühren für die Urnenwahlgrabstätte ohne Gestaltungsmöglichkeiten in einem Steinquader bei 1950 Euro. Wenn die Ruhefrist die noch laufende Nutzungszeit überschreitet, ist für diese Zeit eine Ausgleichsgebühr für die gesamte Wahlgrabstätte zu zahlen. Diese beträgt dann noch einmal 78 Euro.

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Insgesamt 120 Grabstellen für Urnen

„Auf diesem Bereich, wo jetzt schon ein Steinquader steht, der in der vergangenen Woche aufgestellt wurde, wollen wir in absehbarer Zeit erst einmal vier weitere Steinquader aufstellen. Zwischen diesen wird noch ein Weg angelegt und mit ein oder zwei Sitzbänken versehen damit Angehörige in Ruhe mit Gedanken bei ihren verstorbenen Angehörigen sein können“, sagte Pfarrer Werner Wegener. Insgesamt können dort dann 120 Urnen bestattet werden.

„Bis jetzt wollen wir diese Bestattungsgestaltung nur erst einmal hier auf dem katholischen Friedhof mit fünf Steinquadern einführen. Wir hoffen, dass dies gut bei den Angehörigen von Verstorbenen ankommen wird“, so Eberhard Vitt. Die Kosten für einen Steinquader liegen bei rund 24.000 Euro.

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