Siegen. Die Verwaltung hat geprüft und empfiehlt dem Rat trotz Bedenken die Zulassung – auf einen Rechtsstreit will Siegen es nicht ankommen lassen.

Das Bürgerbegehren „Keine Schulschließung zugunsten einer weiteren Gesamtschule!“ ist aus Sicht der Stadtverwaltung zulässig. Wenn der Rat das in seiner Sondersitzung, die am Mittwoch, 31. August, 16 Uhr, im Geisweider Ratssaal stattfindet, auch so sieht, kann die Initiative mit der Unterschriftensammlung beginnen.

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Frist für Unterschriftensammlung noch nicht bekannt

Fünf Prozent der bei einer Kommunalwahl in Siegen Wahlberechtigten müssen die Frage „Sollen Haupt- und Realschulen in Siegen erhalten werden?“ mit Ja beantworten, damit der Rat handelt: entweder, indem er sich der Forderung des Bürgerbegehrens anschließt, oder indem er zum Bürgerentscheid aufruft.

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Wie viel Zeit die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens dafür haben, lässt die Vorlage der Verwaltung noch offen. Die drei Monate seit dem Ratsbeschluss, gegen den sich das Bürgerbegehren richtet, sind am 14. September vorbei. Diese Frist wird allerdings unterbrochen durch die Zeit, die die Verwaltung für die erforderliche Kostenschätzung brauchte, und die Verzögerung durch die Prüfung der Zulässigkeit – der Vorprüfungsantrag wurde bereits am 13. Juli gestellt. „Das Ende der Ausschlussfrist wird noch mitgeteilt“, heißt es.

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Anforderung an Bürgerbegehren nicht „überspannen“

Zweifel hat die Verwaltung an der Fragestellung, die „nicht genau vorgibt, wie genau der Erhalt der Vielfalt der Schullandschaft in Siegen bewerkstelligt werden soll“. Die Formulierung lasse offen, ob beide Realschulen oder nur eine erhalten werden soll. Zur Kenntnis genommen hat die Verwaltung allerdings auch die Rechtssprechung, dass Anforderungen an ein Bürgerbegehren nicht „überspannt“ werden dürften. Der Ausgang eines Prozesses, den die Initiatoren bei Zurückweisen des Begehrens anstrengen würden, lasse sich „nicht verlässlich prognostizieren“.

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